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Überlegung zur unserer Verfassung

  • Autorenbild: Martin Döhring
    Martin Döhring
  • 18. Sept. 2020
  • 2 Min. Lesezeit

Letzten Dienstag kam ein Medienbericht in der „Jungen Freiheit“ mit einem anerkannten Rechtswissenschaftler (Lehrstuhlinhaber im Fachbereich Jura) der eine hoch orthodoxe Meinung zur Verfassung abgegeben hat. Dies wohl um z.B. Verschwörungstheoretikern den Boden unter den Füßen zu entziehen. Könnte man eigentlich so stehen lassen und begrüßen. Nur ist der Beitrag leider nicht vollständig und leider auch absolut gehalten. Bietet also Ansätze, etwas dazu zu sagen.

Sein Beitrag beginnt im Wesentlichen mit dem vielbeschworenen „2+4“-Vertrag. Man kann dem Juristen Recht geben, dass mit diesem Vertrag einem wiedervereinigten Deutschland von 4 alliierten Siegermächten die staatliche Souveränität gegeben wurde. Auf einen Friedensvertrag wurde absichtlich verzichtet und einige sagen, der Euro als Gemeinschaftswährung war eine heimliche Zusatzbedingung. Genau genommen endete aber das Besatzungsrecht mit der Änderung von Artikel 139 Grundgesetz erst vor etwa 6 Jahren und einem fortbestehenden Vorbehalt. Für Sachverhalte vor dieser Zeit kann dies in der rechtlichen Beurteilung relevant sein, weil die Gesetzessituation zum Zeitpunkt eines Sachverhaltes eine Rolle spielen kann oder in der Beurteilung maßgeblich sein muss.

Der Jurist zielte weiter auf Artikel 146 Grundgesetz und betonte, in bestimmten Bereichen sei das Grundgesetz oder die Verfassung unabänderlich. An dieser Stelle möchte ich widersprechen. Tatsächlich bietet Artikel 146 Grundgesetz die Möglichkeit, Deutschland eine neue und komplett andere Verfassung zu geben. Ansonsten wäre das Recht, das Gesetz, statisch und unabänderlich. Außerdem gibt es natürlich den gesetzgeberischen Vorbehalt des Parlamentes.

Natürlich kann man Artikel 146 Grundgesetz auch wörtlich nehmen. Und mit dieser Lesart dann eine ganz neue Verfassung für Deutschland verabschieden. Viele haben bereits öffentlich bedauert, dass dies beim Abschluss des „2+4“-Vertrag nicht schon geschehen ist.

Nun könnte es sei ja sein, dass ein Börsencrash eintritt und eine massive Rezession eintritt.

Die ersten werden rufen: „Das ist der Beweis, dass die Marktwirtschaft gescheitert ist!“

Und dann könnte die Entscheidung fallen, hin zu Planwirtschaft und Verstaatlichung sämtlicher Produktionsmittel, wie im Kommunismus gefordert. Mit dem Hinweis auf „sinnvolle Krisenbewältigung“.

Die Regierung könnte dann Artikel 146 Grundgesetz wörtlich nehmen und die Verfassung der DDR für Gesamtdeutschland wieder in Kraft setzen.

 
 
 

2 Kommentare


Martin Döhring
Martin Döhring
25. Sept. 2020

Wir feiern nächste Woche 30 Jahre Wiedervereinigung und sollten uns deshalb freuen.

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Martin Döhring
Martin Döhring
18. Sept. 2020

Ich selber bleibe auch zukünftig ein knallharter Anti-Kommunist. Ehrenwort!

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