Verteidigung
- Martin Döhring
- 5. Okt. 2018
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 13. Aug. 2024
BGH laut NJW 72;1822 Objektiv Notwendige Verteidigung für Erforderlichkeit.
Geeignet um den Angriff zu brechen mit geringstem Schaden
Auf das Risiko einer unzureichenden Abwehrhandlung muss sich der Angegriffene nicht einlassen (BGH GA 1965,147)
rechtswidrig , gegenwärtig ,
Angriff ist der drohende oder noch nicht abgeschlossene Vorgang der Verletzung rechtlich geschützter Interessen
Notstand ist, wenn die Verletzung eines Rechtsgutes zur Abwehr der Verletzung höherwertiger Rechtsgüter erforderlich ist.
Transport: Nicht zugriffsbereit und verschlossen. Waffe und Munition getrennt
Aufbewahrung in Behältnissen der Widerstandsgruppe 0
Erlaubnis- oder Genehmigung Lauf, Verschluss, Trommel, Rahmen Griff
Waffenbesitz: Ausübung der tatsächlichen Gewalt
Waffenerwerb: Erlangung der Gewalt
Überlassen: Übertragung der Gewalt
Eine WBK gilt unbefristet.
Waffenerbe innerhalb eines Monats antreten
Munitionserwerb auf dem Schießstand, Über MEK , Berechtigung in WBK, Jagdschein

Wie sieht es eigentlich aus mit der deutschen Luftabwehr? Reicht das, was wir haben, zwecks Raketen und Drohnenabwehr?
Mittlerweile sind die hiesigen Rüstungsbemühungen ausreichend. Mehr braucht keiner.
Gemäß Medien beschäftigen sich einige Politiker mit der Finanzierung unserer militärischen Verteidigung. Offenbar ist aber kein Geld für weitere Aufrüstung vorhanden. Nun, wenn kein Geld vorhanden ist, kann auch keins ausgegeben werden. Eine Möglichkeit für mehr Geld für Rüstung besteht in der Kürzung von Sozialleistungen sowie durch massiven Stellenabbau im öffentlichen Dienst.
Die USA haben die NATO Mitglieder noch mal ausdrücklich darauf hingewiesen , gemäß Vertrag mindestens 2% des BIP für Rüstungen und Verteidigung auszugeben.
Ist die Nachrüstung in Deutschland ausreichend? Sind ausreichend Patriot-Systeme vorhanden?