Mord als eigener Tatbestand
- Martin Döhring

- 24. Jan. 2021
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 4. Dez. 2024

Die Tötungsdelikte beginnen mit Paragraf 211 im
Strafgesetzbuch. Mord ist eine Straftat. Nach herrschender Meinung wird auch ein Mordversuch unter Paragraf 211 subsumiert.






Revision zum BGH (1 StR 216/25) mit der zentralen Rechtsfrage:
Totschlag (§ 212 StGB) oder Mord (§ 211 StGB)?
Da die Entscheidung heute ergeht, lässt sich ohne Verkündung noch kein Ergebnis behaupten. Sinnvoll ist daher eine juristische Einordnung, worüber der BGH tatsächlich zu befinden hat und welche Entscheidungsoptionen realistisch sind.
1. Maßstab der BGH-Prüfung
Der Bundesgerichtshof prüft nicht den Sachverhalt neu, sondern ausschließlich:
Rechtsfehler im Urteil des Landgerichts
insbesondere Fehler bei der Subsumtion unter Mordmerkmale
lückenhafte oder widersprüchliche Beweiswürdigung
Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze
Die Tatsachenfeststellungen des LG sind grundsätzlich bindend, es sei denn, sie sind rechtsfehlerhaft begründet.
2. Mordrelevante Merkmale im konkreten Fall
Nach dem geschilderten Geschehen kommen vor allem folgende Mordmerkmale in Betracht:
a) Niedrige Beweggründe (§ 211 Abs. 2 Gruppe 1…
Der mutmaßliche Täter von Magdeburg, Taleb Al Abdulmohsen, bedrohte bereits 2014 in einem Brief den Generalstaatsanwalt. Er forderte unter anderem die Abschaffung der Artikel 92 und 97 Grundgesetz.
Der Berliner Arzt Dr Johannes M. wird dringend tatverdächtigt, 8 Patienten ermordet zu haben. Aus reiner Mordlust als Motiv.
Ich persönlich bin für die Wiedereinführung der Todestrafe bei Mord.
Die jüngsten Tötungsdelikte in Solingen wird man wohl umgangssprachlich als Mord bezeichnen.