Mord als eigener Tatbestand
- Martin Döhring
- 24. Jan. 2021
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 4. Dez. 2024

Die Tötungsdelikte beginnen mit Paragraf 211 im
Strafgesetzbuch. Mord ist eine Straftat. Nach herrschender Meinung wird auch ein Mordversuch unter Paragraf 211 subsumiert.
Der mutmaßliche Täter von Magdeburg, Taleb Al Abdulmohsen, bedrohte bereits 2014 in einem Brief den Generalstaatsanwalt. Er forderte unter anderem die Abschaffung der Artikel 92 und 97 Grundgesetz.
Der Berliner Arzt Dr Johannes M. wird dringend tatverdächtigt, 8 Patienten ermordet zu haben. Aus reiner Mordlust als Motiv.
Ich persönlich bin für die Wiedereinführung der Todestrafe bei Mord.
Die jüngsten Tötungsdelikte in Solingen wird man wohl umgangssprachlich als Mord bezeichnen.
Es gibt ja auch den Begriff oder das geflügelte Wort "Mordsschulden". Mordsschulden im wahren Sinne des Wortes habe ich. Ich hatte vor Jahren mal einen Mord verhindert und muss deshalb immer noch tausende von Euros abstottern. Also habe ich Mordsschulden.