Halbteilungsgrundsatz
- Martin Döhring
- 14. Sept. 2020
- 1 Min. Lesezeit
Unter dem Halbteilungsgrundsatz versteht man, der Staat nimmt einem einzelnen Bürger niemals mehr als 50% seiner Einnahmen per Einkommenssteuer weg.
Dieser Halbteilungsgrundsatz war bis etwa 2005 gültig, dann hat die Politik ihn abgeschafft.
Es ist sicher möglich, den Halbteilungsgrundsatz wieder einzuführen. Ich wüsste nicht, wie der Staat das rechtfertigen will, jemanden mehr als 50% vom Einkommen weg zu nehmen. Und das tut er.
Genauso fies oder noch schlimmer ist:
Doppel- oder Mehrfachbesteuerung
Beispiele:
a) Rentner bekommen ihre Rente vor Auszahlung besteuert. Dabei ist dies eine Versicherungsleistung die bereits bei Einzahlung versteuert wurde.
b) geplant ist eine Finanztransaktionssteuer nach Willen der SPD europaweit. Jeder Umsatz an der Börse soll versteuert werden. Problem: Was machen Trader, also Personen, die berufsmäßig an der Börse handelt. Weiteres Problem: Auch Staatsanleihen sind Wertpapiere, die an den Börsen gehandelt werden, wird der Staatsschuldenhandel dann auch teurer? Noch ein Problem: Die private Altersvorsorge. Bereits versteuertes Geld soll per Finanztransaktionssteuer noch mal versteuert werden, dies behindert den Wertpapierankauf zwecks Rücklagen.
c) Umsatzsteuer auf Mineralölsteuer
Aus mutmaßlichen fiskalischen Erwägungen sollen darüber hinaus Kryptowährungen in Europa verboten werden. Auch dies ist eine Initiative der SPD. Personen könnten sonst Rücklagen in stabilen Währungen haben und halten (z.B. Libra bei Facebook
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