Frieden, Freiheit und Glück
- Martin Döhring
- 17. Nov. 2019
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 24. Mai 2024
Gestern kam mir so ein Gedanke, wie wäre es Frieden, Freiheit und Glück, im Grundgesetz zu verankern?
Die Parlamentarier könnten zum Beispiel dem Grundgesetz einen Artikel 0 voranstellen, und der könnte lauten „Als allgemeines Recht sind Frieden, Freiheit und Glück unantastbar“.
Das wäre doch mal eine echte Sensation, oder? Von mir aus könnte dies natürlich auch in die EU Verfassung aufgenommen werden.

**Sketch of a European Peace Concept**
**Title:** Towards a Harmonious Europe: A Concept for Lasting Peace
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**Introduction:**
- **Contextual Background:**
- A brief overview of Europe's historical context, including wars, territorial disputes, and the impact of the two World Wars.
- The formation of the European Union as a pivotal step towards peace and stability.
- **Objective:**
- To outline a comprehensive peace concept that fosters unity, cooperation, and resilience among European nations, focusing on conflict prevention, cultural exchange, and socio-economic collaboration.
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**1. Principles of the European Peace Concept:**
- **Respect for Sovereignty:**
- Acknowledge the rights of each nation while promoting collaborative governance through international bodies.
- **Cultural Understanding:**
- Promote multicultural education and exchange programs th…
Frieden, Freiheit und Glück sind nicht unmöglich. Auch nicht für Deutsche.
Vielen meiner Mitmenschen wird in diesen Tagen klar, dass die Rückkehr zu den Primärtugenden wie Ehrlichkeit, Sparsamkeit, Pünktlichkeit, Rechtschaffenheit, Keuschheit, Demut und Bescheidenheit alternativlos ist.
Also ich fände es schon großherzig, wenn der Gesetzgeber ein individuelles Recht auf Glück in der
Verfassung verankern würde.
Bislang gibt es den „pursuit of happiness“ anscheinend nur in der amerikanischen Verfassung.
Es wäre ein Akt des uneigennützigen Schenkens, die neueste Tugend.
Die deutsche Nationalhymne „Einigkeit und Recht und Freiheit“, also die dritte Strophe des „Lieds der Deutschen“ könnte auch als Absatz 3 unter Artikel 22 GG Eingang in die Verfassung finden . Bislang gilt sie als präsidialer Erlass.