Eurobonds - jetzt doch?
- Martin Döhring
- 14. Aug. 2020
- 1 Min. Lesezeit
Angeblich werden im September 2020 Eurobonds Wirklichkeit, wenn nicht ein Wunder geschieht.
Dazu gab es bislang eigentlich eine belastbare Aussage einer bekannten Regierungschefin „Eurobonds wird es nicht geben, solange ich lebe“.
Narrativ ist, durch die wirtschaftlichen Einbußen im Rahmen der Infektionswelle mit dem neuartigen Coronavirus seien Eurobonds erforderlich.
Die Probleme wurden aber bereits geschildet: Hauptargument gegen Eurobonds ist, alle verschulden sich gemeinsam, aber nur einige bekommen das Geld. Wobei dieses Geld auch hierzulande unter Umständen Bürgern oder der Wirtschaft oder beiden helfen würde. Immerhin haben wir in Europa keine gemeinsame Haushaltskasse der Staaten, sondern eigenständige Staatshaushalte auf nationaler Ebene.
Auch die Fiskalpolitik ist höchst unterschiedlich: Einige Staaten versteuern stark, andere Staaten erlassen gelegentlich ihren Bürgern die Steuerschuld.
Auch die Erzeugerpreise oder Produktionskosten verschiedener Staaten sind unterschiedlich.
Wenig wurde bislang auch darauf hingewiesen, dass sogar die Staatsanleihen unterschiedliche Zinssätze haben. Deutschland gibt auf seine Staatsanleihen -0,5% Zinsen, Italien +1,5% Zinsen. Der Spread von 2% im Zinssatz ist erheblich.
In dieselbe Richtung geht auch die berechtigte Kritik nach den überaus hohen Target2 Salden. Target2-Salden sind so etwas wie die Dispokredit der EU.
Allerdings liegt unter Umständen das Haftungsrisiko einseitig bei Deutschland. Und dies bei der astronomisch hohen Summe von 1 Billion Euro Überziehungskredit (Target2).
Was wäre im Falle eines Forderungsausfalls? Bislang gab es den unmöglichen Fall, dass die Tschechische Nationalbank negativ bilanziert hat. Ist völlig unklar diese Situation und die Regeln dazu gibt es wohl eher nicht.
Die Maastricht-Kriterien, auch Konvergenzkriterien genannt, sind im **Vertrag von Maastricht** festgelegt, der offiziell als Vertrag über die Europäische Union bekannt ist. Sie befinden sich heute hauptsächlich in den Artikeln **126 und 140 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)**. Diese Kriterien legen fiskalische und monetäre Vorgaben fest, die Mitgliedstaaten erfüllen müssen, um der Eurozone beizutreten und wirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten.
Die wichtigsten Kriterien umfassen:
- **Preisniveaustabilität**: Die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über derjenigen der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen.
- **Haushaltsdefizit**: Das jährliche Haushaltsdefizit darf nicht mehr als 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen.
- **Staatsschuldenquote**: Der staatliche Schuldenstand darf nicht mehr als 60 % des BIP betragen.
- **Wechselkursstabilität**: Die Währung muss mindestens zwei Jahre…
Das Verbot der monetären Staatsfinanzierung („Gelddrucken“) ist im **Artikel 123 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)** festgelegt. Dieser Artikel untersagt es der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, Regierungen oder anderen öffentlichen Stellen direkte Kredite zu gewähren oder Schuldtitel direkt zu kaufen. Ziel ist es, die Unabhängigkeit der Geldpolitik zu wahren und inflationäre Risiken zu vermeiden.
Meiner Meinung nach verhält sich die EZB nicht verfassungskonform . Sie verstößt gegen Artikel 88 Grundgesetz. Dieses Gesetz verlangt Preisstabilität. Die EZB Politik führt aber gerade zur so genannten „asset Inflation“, d.h. Immobilien , Wertpapiere und Gold werden teurer durch die Maßnahmen der EZB.
Kritisiert wird von Fachkreisen die zu hohe Staatsverschuldung vieler Staaten. Nur führen Eurobonds und Staatsanleihenankauf durch Notenbank zu leichterer Staatsverschuldung, wirken sich also kontraproduktiv gegen Haushaltskonsolidierungen aus.
Mindestens ein namhafter Volkswirtschaft sagte bereits, Eurobonds seien der Tod der Währungsunion.