Die Unverletzlichkeit der Wohnung
- Martin Döhring
- 7. Okt. 2020
- 1 Min. Lesezeit
…ist ein hohes Rechtsgut und durch das Grundgesetz (Artikel 13 Grundgesetz) garantiert. Genau wie die Verfügungsgewalt über Privateigentum.
Das „HomeOffice“ bricht an dieser Stelle die Verfassung, denn es wird ja Wohnraum zwangsrekrutiert für den Arbeitgeber, um eine Betriebsstätte zu schaffen.
Die Betroffenen schlucken dies wohl, um bittere Konsequenzen wie Kündigung oder ähnliches zu vermeiden.
Einige Firmen haben Mitarbeiter alle ins „HomeOffice“ geschickt.
Man denke nur an die Mitbewohner eines Betroffenen (Familie), sollen die alle leiden?
Der Wohnraum ist bei HomeOffice doch häufig nur noch eingeschränkt zu nutzen.
Also es ist wirklich empörend, den Familien den Wohnraum wegzunehmen, um es den Arbeitgebern als Betriebsstätten zur Verfügung zu stellen. In vielen Häusern sind die Mietverträge so, dass gar keine gewerbliche Tätigkeit dort ausgeübt werden darf.
martin.doehring2020@gmail.com
#homeoffice
Leider wird ja dieses Corona Dingsbums gerne für allerlei seuchensozialistisches Gehabe als Rechtfertigung genommen..,