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die FDP klagt gegen die Zensur im Internet

  • Autorenbild: Martin Döhring
    Martin Döhring
  • 9. Okt. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz Netz-DG, wurde von Groko 1 installiert, um die Meinungsfreiheit zu begrenzen.

Eigentlich herrscht ja laut Artikel 5 Grundgesetz in Deutschland Meinungsfreiheit und eine Zensur findet nicht statt.

Die SPD, vor allem der damalige Justizminister, wollte verhindern, dass Oppositionelle im Internet ihre Meinung verbreiten dürfen. Deshalb wurde das Netz-DG beschlossen.

Das Netz-DG zwingt Betreiber von Plattformen und Social Media Diensten im Internet selbst Zensur auszuüben, um Bußgeldzahlungen zu vermeiden.

martin.doehring2020@gmail.com

 
 
 

3 Kommentare


Martin Döhring
Martin Döhring
22. Okt. 2020

Die Gefahr besteht doch, dass die Meinungsfreiheit dem Netz-DG zum Opfer fällt oder durch Funktionen wie Twitterblase oder Shadowban verschwindet. Überhaupt erscheint es fraglich, Firmen hoheitliche Aufgaben bis hin zur Zensur per Strafandrohung zu übertragen.


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Martin Döhring
Martin Döhring
10. Okt. 2020

Auch Artikel 11 Grundgesetz ist touchiert. Reiseverbote hebeln Freizügigkeit aus.

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Martin Döhring
Martin Döhring
09. Okt. 2020

Genauso gut fordert die FDP eine Reform des Wahlrechts. Groko blockiert. Groko braucht die 700 Stellen im Bundestag für ihre Parteimitglieder als Versorgungspöstchen. Die kriegen doch sonst nie wieder einen Job. Dafür drücken die dann auch alle Augen zu bei den Vergehen von Scholz, Giffey, Scheuer, Merkel usw…

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