Arbeitsrecht?
- Martin Döhring
- 31. Dez. 2020
- 1 Min. Lesezeit
Es gibt zwar bekanntlich Arbeitsrecht als ein Gebiet des Rechts. Und wie es einen Fachanwalt für Steuerrecht gibt, gibt es auch Fachanwälte für Arbeitsrecht. Ein allgemeines Arbeitsrecht gibt es nicht. Und auch kein Arbeitsrechtgesetz. In Deutschland jedenfalls nicht.
Beschäftigungsverhältnisse sind häufig nach BGB geregelt. Für Betriebe gilt das Betriebsverfassungsgesetz, für Arbeitsgerichte das Arbeitsgerichtsgesetz.
Häufiger Streitpunkt ist die Kündigung. Deshalb gibt es ein Kündigungsschutzgesetz. In Deutschland ist die Methode „hire&fire“ nicht zulässig. Grundsätzlich hat aber sowohl der Arbeitgeber das Recht, die Kündigung auszusprechen und auch der Arbeitnehmer darf sein Beschäftigungsverhältnis einseitig und ohne Angabe von Gründen aufkündigen.
Ich sehe aber das Problem, dass Arbeitnehmer auch bei uns unzureichend vor Ausbeutung und Erpressung in ihrem Beschäftigungsverhältnis geschützt sind. Das ist eine Schande. Und eigentlich kümmert es keinen. Weder die Gewerkschaft noch der Betriebsrat. Die sind anscheinend betriebsblind, wie man so sagt.
Ich finde diesen Zustand unhaltbar, weil er auch zu Verrohung der Sitten führen kann. Natürlich sinkt bei allen Beteiligten oder Betroffenen die moralische Hemmschwelle.
Schlimm ist wohl besonders, wenn staatliche Stellen oder Behörden oder Organe des öffentlichen Dienstes mindestens durch Unterlassung bei der Unterhaltung dieser Verhältnisse beteiligt sind. Manchmal wirken sie wohl rechtswidrig auch noch aktiv an so was mit…
Es gibt kein Recht auf Arbeit oder ein Beschäftigungsverhältnis. Aber warum muss durch Überregulierung auch noch die Kriminalität herbeigeführt werden?
In Deutschland gibt es nicht nur ein Arbeitsrecht, sondern es handelt sich um einen **sehr umfangreichen und stark ausdifferenzierten Rechtsbereich**, der zu den wichtigsten Säulen des Sozialstaats gehört.
Die Frage ist vielleicht rhetorisch gemeint, weil das deutsche Arbeitsrecht so komplex ist, dass man manchmal zweifeln könnte. Aber es existiert und ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen von enormer Bedeutung.
Hier ist eine Aufschlüsselung, was das deutsche Arbeitsrecht ausmacht:
### 1. Was ist das Ziel des Arbeitsrechts?
Das deutsche Arbeitsrecht hat im Kern zwei Hauptziele:
* **Schutz der Arbeitnehmer:** Der Arbeitnehmer gilt als die „schwächere“ Partei im Arbeitsverhältnis und wird durch zwingende Schutzvorschriften geschützt (z.B. Kündigungsschutz, Mindesturlaub, Höchstarbeitszeiten).
* **Regelung des Interessenausgleichs:** Es schafft einen Rahmen für den Ausgleich zwischen d…
Artikel 12 Grundgesetz garantiert die Freiheit der Berufswahl.
Entscheidungen im „Arbeitsrecht“ sind offenbar von der Windrichtung abhängig . Unser aktueller Kanzler kommt aus einer Kanzlei für Arbeitsrecht.
Mein Tip für Arbeitnehmer: reichen Sie noch heute für
Montag Urlaub ein
Die Mehrheit der Bevölkerung ist übrigens für eine Verschärfung des Streikrechts hierzulande, so eine aktuelle Umfrage.