Artikel 123 Grundgesetz besagt, alte deutsche Gesetze, altes deutsches Recht aus der Zeit vor der Bundesrepublik Deutschland ist / sind weiterhin gültig, wenn mit dem Grundgesetz vereinbar.
Sehr gute Frage! Der Begriff **"altes Recht"** ist in Deutschland keine feststehende juristische Definition, sondern ein Oberbegriff mit mehreren Bedeutungen. Was genau darunter verstanden wird, hängt stark vom **Kontext** ab.
Im Wesentlichen lassen sich drei große Bedeutungsfelder unterscheiden:
### 1. Historisches Recht (Vor der Gründung des Deutschen Reiches 1871)
In diesem Sinne bezieht sich "altes Recht" auf die Vielzahl von Rechtsordnungen, die in den deutschen Territorien vor der Reichsgründung galten. Deutschland war vor 1871 ein Flickenteppich aus vielen großen und kleinen Staaten, each with its own laws.
Dazu zählen:
* **Gemeines Recht (Ius Commune):** Dies war das im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation geltende, aus dem **römischen Recht** und dem **kanonischen Recht (Kirchenrecht)** abgeleitete Recht. Es fungierte als subsidäres Rech…
Sehr gute Frage! Der Begriff **"altes Recht"** ist in Deutschland keine feststehende juristische Definition, sondern ein Oberbegriff mit mehreren Bedeutungen. Was genau darunter verstanden wird, hängt stark vom **Kontext** ab.
Im Wesentlichen lassen sich drei große Bedeutungsfelder unterscheiden:
### 1. Historisches Recht (Vor der Gründung des Deutschen Reiches 1871)
In diesem Sinne bezieht sich "altes Recht" auf die Vielzahl von Rechtsordnungen, die in den deutschen Territorien vor der Reichsgründung galten. Deutschland war vor 1871 ein Flickenteppich aus vielen großen und kleinen Staaten, each with its own laws.
Dazu zählen:
* **Gemeines Recht (Ius Commune):** Dies war das im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation geltende, aus dem **römischen Recht** und dem **kanonischen Recht (Kirchenrecht)** abgeleitete Recht. Es fungierte als subsidäres Rech…