top of page
  • Google+ Social Icon
  • Twitter Social Icon
  • LinkedIn Social Icon
  • Facebook Social Icon

Wiederaufnahmeverfahren in der Strafsache Römisches Reich versus Jesus Christus

  • Autorenbild: Martin Döhring
    Martin Döhring
  • 11. Aug.
  • 2 Min. Lesezeit

Landgericht Mainz

Große Strafkammer – 5. Strafsenat –

Protokoll der Hauptverhandlung

im Wiederaufnahmeverfahren Jesus Christus

Az.: [fiktiv]


1. Eröffnung der Sitzung

Am 11.8.2025 um 9:00 Uhr eröffnet der Vorsitzende Richter Dr. iur. Johannes Recht den Sitzungstag.

Anwesend:

  • Vorsitzender Richter Dr. Johannes Recht

  • Beisitzerin RiLG Sabine Klares

  • Beisitzer RiLG Paul Fundament

  • Staatsanwältin: Dr. Clara Justitia

  • Verteidiger: RA Prof. Markus Frei

  • Protokollführer: Justizfachwirtin Susanne Blatt


Der Vorsitzende:

„Wir verhandeln heute über den Wiederaufnahmeantrag zugunsten des Verurteilten Jesus von Nazareth. Es handelt sich um ein symbolisches Verfahren. Ziel ist die Überprüfung des damaligen Urteils der römischen Besatzungsgerichtsbarkeit in Jerusalem im Lichte des heutigen deutschen und internationalen Rechts.“


2. Verlesung der Anklage

Staatsanwältin Dr. Justitia verliest die historische Anklage:

„Dem Verurteilten wird zur Last gelegt, in Jerusalem und Umgebung öffentlich Reden geführt zu haben, die geeignet waren, Unruhe in der Bevölkerung hervorzurufen, sowie sich als ‚König der Juden‘ bezeichnet zu haben.
Weiterhin habe er den römischen und jüdischen Autoritäten die Gefolgschaft verweigert und zur Errichtung einer neuen, auf Gottes Herrschaft beruhenden Ordnung aufgerufen.“

Die Staatsanwältin fügt an:

„Nach heutigem Rechtsverständnis ist zu prüfen, ob diese Handlungen überhaupt tatbestandsmäßig, rechtswidrig oder schuldhaft im Sinne der §§ 1, 20 ff. StGB sind und ob die damalige Verurteilung rechtmäßig war.“

3. Beweisaufnahme

3.1 Zeugin Maria Magdalena

Die Zeugin schildert, Jesus habe nie zu Gewalt aufgerufen:

„Er sprach von Liebe zu Gott und zum Nächsten. Er heilte Kranke, er segnete Kinder. Wer das als Aufruhr sieht, muss selbst Unruhe im Herzen tragen.“

3.2 Zeuge Pontius Pilatus (historisch fiktive Übertragung)

Der ehemalige römische Statthalter erklärt:

„Ich fand keine Schuld an ihm, aber der Druck der Menge und der Hohenpriester war groß. Um Unruhen zu vermeiden, ließ ich ihn kreuzigen. Ich wusch meine Hände in Unschuld.“

Der Vorsitzende hält fest:

„Damit ist ein zentrales Element des damaligen Urteils – die politische Opportunität – bestätigt.“

3.3 Zeuge „Zenturio Marcus“ (fiktive Figur)

Der Soldat berichtet über die Vollstreckung:

„Es war ein Befehl. Ich habe nicht gefragt. Heute sehe ich, dass es Unrecht war.“


4. Plädoyers

Staatsanwältin Dr. Justitia:

„Selbst wenn die historischen Vorwürfe zutreffen würden, sind sie nach heutigem Recht nicht strafbar. Die Handlungen des Verurteilten fallen unter Art. 4 GG (Religionsfreiheit) und Art. 5 GG (Meinungsfreiheit). Das damalige Verfahren war politisch motiviert und verletzte elementare rechtsstaatliche Grundsätze. Ich beantrage daher, das Urteil aufzuheben.“



ree

Verteidiger Prof. Frei:

„Mein Mandant hat keine Straftat begangen. Er wurde Opfer einer Justiz, die von Machtinteressen gesteuert wurde. Seine Botschaft war Liebe, nicht Rebellion. Ich beantrage den vollumfänglichen Freispruch.“


5. Beratung und Urteilsverkündung

Die Kammer zieht sich um 13:45 Uhr zur Beratung zurück und verkündet um 15:00 Uhr:

Im Namen des Volkes:
Das Urteil der römischen Provinzgerichtsbarkeit gegen Jesus von Nazareth wird aufgehoben.
Der Verurteilte wird nach heutigem Recht freigesprochen.
Begründung: Keine Strafbarkeit ohne Gesetz, Verletzung der Menschenwürde, Verletzung von Religions- und Meinungsfreiheit, fehlendes faires Verfahren.

Die Sitzung wird um 15:30 Uhr geschlossen.


1 Comment


Martin Döhring
Martin Döhring
Aug 11

Amtsgericht Mainz– Strafabteilung –Diether-von-Isenburg-Straße in Mainz

Az.: [noch nicht vergeben]


In der Strafsache

gegen

Jesus von Nazareth,

geboren um das Jahr 0 in Bethlehem, verstorben am Kreuz in Jerusalem um das Jahr 30 n. Chr.,

wegen angeblichen Aufruhrs,

– Antragsteller –

Martin Wilhelm Döhring

Engelstrasse 37 in 55124 Mainz


Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zugunsten des Verurteilten

gemäß §§ 359 ff. StPO


I. Antrag

Hiermit beantrage ich, das Strafverfahren gegen Jesus von Nazareth, abgeschlossen durch ein Urteil der damaligen römischen Besatzungsgerichtsbarkeit in Jerusalem im Jahre ca. 30 n. Chr., zugunsten des Verurteilten wiederaufzunehmen.

Ziel des Antrags ist die Aufhebung der damaligen Verurteilung und posthume Feststellung, dass der Verurteilte nach heutigem deutschem und internationalem Recht freizusprechen ist.


II. Sachverhalt

  1. Der Verurteilte wurde vor etwa 2000…


Like
SIGN UP AND STAY UPDATED!
  • Grey Google+ Icon
  • Grey Twitter Icon
  • Grey LinkedIn Icon
  • Grey Facebook Icon

© 2023 by Talking Business.  Proudly created with Wix.com Martin Döhring Engelstrasse 37 in D-55124 Mainz

bottom of page