Grundgesetz
- Martin Döhring

- 31. Jan. 2019
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 14. Aug.
Das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland ist ein zentrales Dokument, das die Grundlage für die demokratische Ordnung und die Werte der Bundesrepublik bildet. Hier eine präzise Zusammenfassung der besonderen Regelungen, die seine Stabilität und Wertorientierung sichern:
- Inkrafttreten: Gemäß Artikel 146 GG trat das Grundgesetz am 23. Mai 1949 in Kraft, wobei es als vorläufige Verfassung gedacht war, bis eine gesamtdeutsche Verfassung folgen könnte.
- Menschenwürde und Rechtsstaat: Artikel 1 GG schützt die Unantastbarkeit der Menschenwürde als obersten Wert. Artikel 20 GG definiert die Grundprinzipien des Rechtsstaats, wie Gewaltenteilung, Rechtsverbindlichkeit und Demokratie.
- Ewigkeitsklausel: Artikel 79 Abs. 3 GG schützt die Grundprinzipien aus Art. 1 und Art. 20 vor Verfassungsänderungen, um die Kernwerte dauerhaft zu sichern.
- Asylrecht: Artikel 16a GG verankert das Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte, allerdings mit Einschränkungen, etwa durch das Drittstaatenprinzip.
- Umweltschutz: Artikel 20a GG definiert den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen als Staatsziel, was den Staat zu nachhaltigem Handeln verpflichtet.
- Trennung von Staat und Kirche: Artikel 140 GG regelt die Trennung von Staat und Kirche, indem er Bestimmungen der Weimarer Verfassung übernimmt, die Religionsfreiheit und weltanschauliche Neutralität garantieren.
- Ausschluss von Militarismus und Nationalsozialismus: Artikel 139 GG stellt klar, dass Rechtsvorschriften zur Abwehr von Gefahren durch Militarismus oder Nationalsozialismus nicht durch das GG außer Kraft gesetzt werden.
- Europäische Integration: Artikel 23 GG formuliert das Ziel eines vereinten Europas und regelt die Mitwirkung Deutschlands in der EU. Artikel 24 GG erlaubt die Übertragung von Hoheitsrechten an supranationale Organisationen, wie die EU oder die NATO.
- Völkerrecht: Artikel 25 GG bestimmt, dass die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts sind und Vorrang vor nationalem Recht haben.
Diese Regelungen bilden das Fundament für die Stabilität, Rechtsstaatlichkeit und internationale Offenheit Deutschlands.








Gegen das deutsche Grundgesetz (GG) gibt es – vor allem aus verfassungsrechtlicher, politischer und völkerrechtlicher Perspektive – eine Reihe von Vorbehalten, die von sehr sachlich-juristischen bis hin zu stark ideologisch geprägten Argumentationen reichen. Ich fasse dir die wichtigsten juristisch relevanten Kritikpunkte zusammen:
1. Provisorischer Charakter / „fehlende Verfassung“
Bei seiner Verabschiedung 1949 wurde das Grundgesetz ausdrücklich als „Provisorium“ verstanden, bis eine gesamtdeutsche Verfassung vom Volk in freier Entscheidung beschlossen werden könne (Art. 146 GG in der damaligen Fassung).
Kritiker bemängeln, dass auch nach der Wiedervereinigung 1990 kein solcher Volksentscheid stattfand, sondern das Grundgesetz lediglich durch den Einigungsvertrag auf das Gebiet der ehemaligen DDR ausgedehnt wurde.
Juristisch ist dies aber weitgehend geklärt: Das Bundesverfassungsgericht und die herrschende Lehre sehen das GG…
Nach meinem Kenntnisstand ist seit dem so genannten Einigungsvertrag von 1990 das deutsche Grundgesetz gültig und in Kraft getreten. Siehe hierzu auch Artikel 146 Grundgesetz.
Deshalb ist eine weitere (Volks-)Abstimmung zum Grundgesetz für eine Bestätigung des GG überflüssig.
Im Grundgesetz sind auch noch Aufträge enthalten, die noch umgesetzt werden müssen, zum Beispiel die 50% Privatisierung der Deutschen Bahn AG.
Ich glaube nicht an eine kommende größere Verfassungsreform. Im Prinzip hätte man Artikel 146 Grundgesetz mit der Wiedervereinigung und dem 2+4-Vertrag streichen können.