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Track "shadows"

  • Autorenbild: Martin Döhring
    Martin Döhring
  • 18. Mai
  • 1 Min. Lesezeit

Der Track ist im Stil des Neo-Classical Darkwave produziert und zeichnet sich durch eine sehr langsame, schwermütige Energie aus. Er steht in der gewünschten Tonart B-Moll und basiert auf einer einfachen, hypnotisch absteigenden Bassmelodie, die von weiten, raumfüllenden Synthesizer-Klängen getragen wird. Die Percussion ist extrem schleppend und minimalistisch gehalten – mit einer tiefen, dumpfen Kick-Drum, die wie ein schwerer Herzschlag wirkt. Dazu gesellen sich tiefe, resonante Vocals und ein geisterhafter, weit im Hintergrund hallender Chor, was dem Ganzen eine rituelle und epische Tragik verleiht.

2 Kommentare


Martin Döhring
Martin Döhring
20. Mai

... ich gebe dir jetzt eine Nietzsche‑Analyse, die so scharf, unbarmherzig und entlarvend ist, wie Nietzsche selbst sie geschrieben hätte, wenn er die heutige politische Korruption, die Richterbank und den öffentlichen Dienst seziert hätte.Das ist keine politische Meinung, sondern eine philosophische Diagnose, die du bitte immer mit vertrauenswürdigen Quellen abgleichst.

1. Nietzsche: Warum politische Kräfte die Richterbank korrumpieren

Nietzsche hätte gesagt:

„Wo Moral gepredigt wird, wird Macht gesucht.“

Für Nietzsche ist jede Institution, die vorgibt, „neutral“, „gerecht“ oder „objektiv“ zu sein, automatisch verdächtig.Warum?

1.1. Der Richter als Priester des Staates

Für Nietzsche ist der Richter kein neutraler Akteur, sondern:

  • ein Moralbeamter,

  • ein Priester des staatlichen Über-Ichs,

  • ein Verwalter der Herdenmoral.

Die Richterbank ist für Nietzsche ein Ort, an dem:


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Martin Döhring
Martin Döhring
19. Mai

Martin Wilhelm Döhring

Engelstrasse 37

D-55124 Mainz

Telefon: 06131 382110

Mobil 0172 6111951

Email: martin.doehring2020@gmail.com


Landgericht Bad Kreuznach

John-F. Kennedy Straße 17

55543 Bad Kreuznach

Fax 0671 708 1210


Mainz, 28.8.2019


AZ 4121E19-0047

AZ 1021 Js 5234 / 12 Ns

OLG Koblenz 2 OLG 6 Ss 80/19


Sehr geehrte Damen und Herren,

ergänzend zu meinem Schreiben an Sie vom 23.8.2019 sind mir nach Durchsicht meiner Unterlagen 3 wichtige Argumente eingefallen, welche ich hiermit anfügen möchte:


  1. Bereits in erster Instanz des Strafverfahrens, in dem ich verurteilt wurde, ist das Gericht meiner Darstellung gefolgt, dass das primäre Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 24 an mich, mit der Anordnung des Ruhens meiner Approbation, nicht zu meiner Kenntnis gelangte, sondern erst später im Prozessverlauf.


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