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Kronzeugenregelung

  • Autorenbild: Martin Döhring
    Martin Döhring
  • 15. Mai 2023
  • 1 Min. Lesezeit

Seit 2009 ist die Kronzeugenregelung in Deutschland eine Option.

Gemeint ist, ein Täter aus einer Tätergruppe macht ein umfangreiches Geständnis und belastet seine Mittäter schwer, im Gegenzug bekommt er Strafnachlass nach Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft.

Rechtsgrundlage ist §46b des Strafgesetzbuchs. Dieser Paragraf legt auch fest, welche Straftaten für die Kronzeugenregelung infrage kommen. Paragraf §49 StGB regelt den möglichen Strafnachlass.

Seit 2013 gilt allerdings das Konnexitätsprinzip, d.h. die Tataufklärung, Geständnis und Aufklärung muss im Zusammenhang stehen mit der Tat, für die ein Strafnachlass infrage kommen soll. Im Prinzip eine Selbstverständlichkeit, sonst wäre es ja keine Kronzeugenregelung.

Die Kronzeugenregelung kommt nur vor Eröffnung des Hauptverfahrens infrage, deshalb sind Täter oder Mitttäter gut beraten, möglichst schnell einen Deal mit der Staatsanwaltschaft zu machen.

 
 
 

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2 Kommentare


Martin Döhring
Martin Döhring
05. Juni 2023

Durch die Kronzeugenregelung konnte die gefährliche Linksterroristin Lina E verurteilt werden.

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Martin Döhring
Martin Döhring
15. Mai 2023

Grundsätzlich ist der Kronzeuge eine Person, welche in erheblicher Weise zur Aufklärung eines Verbrechens beiträgt.

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