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AutorenbildMartin Döhring

gängige Erkrankungen in der Psychiatrie




Affektive Störungen (Erkrankungen des Gemüts, aber nicht des Geistes) fallen im Diagnoseschlüssel der WHO unter die Achse ICD-10 F30.xx. Der Buchstabe F kodiert Erkrankungen aus dem Bereich Psychiatrie. Die bekannteste affektive Störung ist die Depression.

Die Kodierung von Diagnosen gemäß dem ICD-10, der von der WHO herausgegeben wird, ist im Bereich der Bundesrepublik Deutschland Pflicht. Es handelt sich hierbei unter anderem um eine Maßnahme, Fehldiagnosen zu vermeiden. Der ICD-10 beinhaltet Kategorien, die erfüllt werden müssen, damit eine Diagnose gestellt werden kann. Affektive Störungen sind Erkrankungen des Gemüts und nicht des Geistes. Wie bei allen Erkrankungen aus dem Bereich der Psychiatrie, ist die Selbstmordgefahr hoch. Früher wurde vor allem in eine exogene (von außen) und eine endogene Depression (ohne erkennbare Ursache) unterschieden. Kennzeichen der Depression ist Traurigkeit, Schwermut und Antriebsschwäche. Echte Depressive stehen morgens nicht mehr aus dem Bett auf. Medikamente gegen Depression wirken häufig erst nach 10 Tagen oder müssen bei völliger Wirkungslosigkeit ausgetauscht werden. Sonderfälle gibt es im Alter. Die Nicht-Ansprechrate auf Anti-Depressiva (Non-Responder) beträgt bis zu 40% und dies wird dann erst nach Wochen offenbar. Wesentlich seltener als eine Depression ist die bipolare Störung, die auch als Manie, Größenwahn oder Zyklothymie bezeichnet wird. Sehr salopp kann man dieses Krankheitsbild als „himmelhoch jauchzend und zu Tode betrübt“ bezeichnen. Allerdings unterscheidet den Kranken von normalen euphorischen Personen der Realitäts- und Kontrollverlust. ICD-10 F31 ICD-10 F30 Die Krankheit Schizophrenie ist jüngeren Datums (Erstbeschreibung vor rund 150 Jahren), wenn gleich einige Berichte bereits historische Fälle, wie z.B. Sokrates vorliegen. Schizophrenie ist eine Störung der „Meinhaftigkeit“. Die Betroffenen hören in der Regel „Stimmen“, gelegentlich auch als imperative Stimmen (Gedankeneingabe). Klassischerweise wird die Schizophrenie zu den Geisteskrankheiten gezählt und die Manie zu den Gemütserkrankungen. In frühen Zeiten wurden Geisteskranke als „irre“ bezeichnet und weggesperrt. Gerne wurde auch eine Nervenkrankheit wie Epilepsie als Diagnose für Schizophrenie gewählt. Kommt bei den Angehörigen besser an. Es gibt objektive Test zum Ausschluss einer Schizophrenie. Auch im Selbsttest. Eine Persönlichkeit „Schizoid“ hat nichts mit Schizophrenie zu tun. Die Einteilung von Persönlichkeitsstörungen ist umstritten. Eines der Hauptmedikamente in der Behandlung bipolarer Störungen ist immer noch Lithium als Dauermedikation. Abzugrenzen von der Depression ist insbesondere „Neurasthenie“, ICD-10 F48.xx. Unter diesem Diagnoseschlüssel fallen auch Neurosen und „burn-out“-Symptomatiken. Entfernt in Betracht kommen weiterhin Borderline-Persönlichkeiten (Typ A oder Typ B), Impulskontrollstörungen oder Frühkindliche Schäden wie Schizoidie oder Minderwertigkeitskomplex. Weitere mögliche Differentialdiagnosen sind Angststörung, Schizophrenie, Histrionischer Komplex oder eine organische Erkrankung aus der Inneren Medizin. Abgrenzung auch gegen Impuls-Kontroll-Störung oder Zwangsstörung(en)(Yale-Score Testing).

Homosexuelle, oder vermeintliche Homosexuelle wurden in der Vergangenheit gerne von einigen (kriminellen) Psychiatern als bipolar gestört mit offizieller Diagnose qualifiziert, nicht nur in der DDR, sondern auch im letzten Jahrzehnt in der BRD. Die Gerichte und Ermittlungsbehörden tun sich schwer, diese Form der Kriminalität zu behandeln. „Schlimme Diagnosen“ erhöhen das Renomee des Arztes. Auch gibt es für schlechtere Diagnosen nach dem Diagnosenschlüssel mehr Geld von den Krankenkassen. Richter tun sich mangels Fachkompetenz schwer, selbst offensichtliche Fehldiagnosen vom einem „Gutachter“ zu revidieren. Insbesondere der Fall G. Mollath führte zu erheblichen Schlagzeilen in der Presse. Qualitätssicherung: Arztbrief und Kodierung Unter Qualitätssichernden Maßnahmen versteht man Standards, die eingehalten werden müssen, um einmal erreichte Qualitätsniveau dauerhaft halten zu können. Auch dienen sie der Verhinderung von Negativereignissen (Kunstfehler, etc. …). In Deutschland ist die Kodierung von Diagnosen nach ICD-10 per Gesetz Pflicht. Dies dient der Sicherheit der Patienten. Benutzt werden muss dazu der ICD-10 (International Cluster of Disease )der WHO (Weltgesundheitsorganisation). Der ICD-10 ist ein Regelwerk, der mit Statistik gefunden wurde. Diagnosen müssen Kriterien erfüllen. Der ICD-10 dient nicht finanziellen Abrechnungszwecken, dafür sind GOÄ, EBM und DRG zuständig. Der volkswirtschaftliche Schaden von Fehldiagnosen ist immens. Und wie kommen diese Fehldiagnosen wieder aus der Welt? Und können Strukturen, die besonders anfällig sind für Fehldiagnosen, nicht einfach aus der gesetzlichen Krankenversicherung zum Schutz der Patienten heraus genommen werden? PHÖNIX berichtete jüngst über eine Fehldiagnosenquote in der Psychiatrie von 85%.

Der Arztbrief dient nicht zur Informationsweitergabe, sondern auch zur Dokumentation. Er ist ein wichtiges unverzichtbares Werkzeug in der Medizin. Beleidigende Äußerungen über den Patienten, auch in versteckter Form, dürfen in einem Arztbrief nicht enthalten sein. Gute Frage ist sicher, was überhaupt in einem Arztbrief stehen muss. Sicherlich die Patientendaten und die des behandelnden Arztes, respektive der Institution (Klinik oder Praxis), welcher er zugehörig ist. Untersuchungsdatum oder stationäre Aufenthaltsdauer sind sicher obligat, ebenso wie Diagnose(n) und Medikation. Ohne die Angaben der Vitalparameter Blutdruck, Puls, Temperatur, Atemfrequenz, Körpergröße und Körpergewicht bestehen Zweifel, ob der Patient überhaupt untersucht wurde. Diese Werte sind objektiv, d.h. unabhängig vom Untersucher, auch eine Maschine kann sie erheben. Wahrscheinlich schadet es nicht, wenn weitere Angaben zu auffälligen Befunden und Untersuchungsergebnissen, sowie der getroffenen Maßnahmen im Arztbrief aufgeführt werden. Psychiatrie, Rechtswesen und Politik sind die großen Domänen der Scharlatanerie und des Betrugs.

Eine Erkrankung wie Schizophrenie oder Manie kann einen Schuldausschluss bei Straftaten gemäß §20 StGB bewirken. Ist die Erkrankung nicht symptomatisch, greift auch §21 StGB (Schuldminderung) nicht. §21 StGB kommt häufig bei Rausch- oder Drogendelikten in Kombination mit anderen Delikten vor und bewirkt verminderte Schuldfähigkeit.

Die Frage der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit bei Schizophrenie oder Manie kann hier nicht beantwortet werden. Sicher ist, diese Diagnosen dienen, auch als Fälschung, als Rentengrund.

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4 comentarios


Martin Döhring
Martin Döhring
07 sept

Einige der häufigsten psychischen Störungen sind:

  1. Angststörungen: Diese umfassen verschiedene Formen wie generalisierte Angststörung, Panikstörung, soziale Phobie und spezifische Phobien. Etwa 16% der Menschen in Deutschland leiden innerhalb eines Jahres an einer Angststörung12.

  2. Depressionen: Unipolare Depressionen sind weit verbreitet und betreffen etwa 8% der Bevölkerung jährlich23. Symptome können anhaltende Traurigkeit, Interessenverlust und Müdigkeit umfassen.

  3. Alkohol- und Substanzmissbrauch: Störungen durch Alkohol- oder Medikamentenkonsum betreffen etwa 11% der Menschen12. Diese Störungen können zu erheblichen sozialen und gesundheitlichen Problemen führen.

  4. Bipolare Störung: Diese Störung ist durch extreme Stimmungsschwankungen gekennzeichnet, die von manischen Hochphasen bis zu depressiven Tiefphasen reichen.

  5. Schizophrenie: Eine schwere psychische Erkrankung, die durch Halluzinationen, Wahnvorstellungen und gestörtes Denken und Verhalten gekennzeichnet ist.

  6. Essstörungen: Dazu gehören Anorexia nervosa (Magersucht), Bulimia nervosa (Ess-Brech-Sucht)…

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Martin Döhring
Martin Döhring
25 may 2022

Jesus aus Nazareth, der von Gott versprochene Retter, ist von Ort zu Ort gezogen. Er hat überall Gutes getan und alle geheilt, die der Teufel in seiner Gewalt hatte, denn Gott selbst hatte ihm seine Macht und den Heiligen Geist gegeben. Apostelgeschichte 10,38

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Martin Döhring
Martin Döhring
16 abr 2020

Das Wuhan Syndrom wurde jetzt beschrieben. Eine Panikstörung, durch Deprivation in der Isolation entstanden.

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Martin Döhring
Martin Döhring
05 abr 2020

Also rein theoretisch gibts da auch noch ein paar Hysteriker, Simulanten und eingebildete Kranke, aber bei allem therapeutischen Eifer sollte bedacht werden, dass es Abrechnungsbetrug und Schummel bei den Diagnosen gibt. Von daher...

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