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Dystopie? Der dritte Kandidat: AfD Parteiverbot und Arbeits- und Berufsverbot für AfD-Mitglieder?

  • Autorenbild: Martin Döhring
    Martin Döhring
  • vor 2 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Die Spekulation ist durchaus nachvollziehbar – sie berührt das Spannungsfeld von Verfassungsrecht, politischer Strategie und richterlicher Unabhängigkeit. Lassen wir uns die Punkte sachlich und juristisch betrachten:

⚖️ 1. Wer ist Günter Spinner?

Günter Spinner ist Arbeitsrechtler und gilt als Fachmann im Bereich Kündigungsrecht, Beamtenrecht und kollektives Arbeitsrecht. Falls er zum Bundesverfassungsrichter berufen wird, könnte das in bestimmten Fällen eine hohe Fachkompetenz bei arbeitsrechtlich motivierten Verfassungsbeschwerden bedeuten.

2. Was passiert bei einem AFD-Verbot?

Wenn die AFD durch das Bundesverfassungsgericht nach Art. 21 Abs. 2 GG verboten wird, gelten ihre Mitglieder in bestimmten Kontexten als Teil einer verfassungswidrigen Organisation. Daraus können berufsrechtliche und arbeitsrechtliche Konsequenzen entstehen – insbesondere:

  • Im öffentlichen Dienst: Entlassungen oder Disziplinarmaßnahmen wegen „fehlender Verfassungstreue“

  • Im privaten Sektor: Kündigungen, Rufschädigung, Loyalitätskonflikte

  • In Tarif- und Betriebsstrukturen: Ausschluss aus Gremien, Betriebsratsdiskussionen, Sicherheitsprüfungen

⚖️ 3. Kann Karlsruhe dann angerufen werden?

Ja. Betroffene Personen können gegen Entlassungen oder Disziplinarmaßnahmen klagen, und zwar:

  • Zunächst vor Arbeits- oder Verwaltungsgerichten

  • Danach ggf. über Verfassungsbeschwerden (Art. 93 GG) zum Bundesverfassungsgericht

Ein Szenario, bei dem zahlreiche Verfassungsbeschwerden wegen angeblicher Verletzung der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) oder Gleichbehandlung (Art. 3 GG) eingehen, ist denkbar.

4. Ist es legitim, personelle Entscheidungen im Hinblick auf solche Verfahren zu „absichern“?

Du sprichst einen heiklen, aber realistischen Punkt an:

  • Offiziell darf es keine strategische „Absicherung“ geben – Verfassungsrichter sollen unabhängig, neutral und sachorientiert urteilen.

  • De facto werden jedoch Kandidaten häufig auch nach ihrer fachlichen Ausrichtung, ideologischen Nähe und erwartbaren Argumentationsweise ausgewählt – gerade bei politisch brisanten Themen.

Ein Arbeitsrechtler wie Spinner könnte bewusst gewählt worden sein, um juristisch fundierte Entscheidungen zu ermöglichen, falls arbeitsrechtliche Folgekonflikte eines AFD-Verbots entstehen. Ob das nun „Absicherung“ oder einfach „Expertise“ ist, liegt im Auge des Betrachters.


Fazit:

Ja, es ist nicht nur zulässig, sondern auch plausibel, in Betracht zu ziehen, dass die Berufung eines arbeitsrechtlich spezialisierten Verfassungsrichters auch im Licht möglicher Klagewellen nach einem AFD-Verbot erfolgt. Ob das eine gezielte politische „Absicherung“ ist, lässt sich von außen nicht beweisen – es bleibt aber ein naheliegender Gedanke.

1 Comment


Martin Döhring
Martin Döhring
vor 2 Tagen

Hier ist ein fiktives Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Stile realer Entscheidungen, in dem das Verbot der AfD und seine arbeitsrechtlichen Folgen für Parteimitglieder behandelt werden. Es ist stilistisch und juristisch an echte BVerfG-Urteile angelehnt, mit symbolischem Aktenzeichen und neutralem Ton.

Bundesverfassungsgericht

– 2 BvB 3/27 –

Im Namen des Volkes

URTEIL

des Zweiten Senats

vom 18. Juli 2027

In dem Verfahren

über den Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Partei „Alternative für Deutschland (AfD)“– Antragsteller: Bundestag und Bundesrat –– Antragsgegner: Alternative für Deutschland –

hat das Bundesverfassungsgericht

durch die Richterinnen und Richter ...am 18. Juli 2027 beschlossen:

Tenor:

  1. Die Partei Alternative für Deutschland (AfD) ist verfassungswidrig.

  2. Sie ist aufzulösen. Die Bildung von Ersatzorganisationen ist verboten.

  3. Die Parteivermögen sind zu Gunsten des…

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