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Der Vertrag von Maastricht

  • Autorenbild: Martin Döhring
    Martin Döhring
  • 3. Okt. 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Es gibt den Vertrag von Maastricht. Dieser definiert den Staatssektor mit seinem öffentlichen Schuldenstand als Brutto-Gesamtschuldenstand.

Dazu gibt es die Maastrichter Konvergenzkriterien, die besagen, dass der öffentliche Schuldenstand im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt einen Wert von 60% nicht überschreiten soll.


Dies soll die Stabilität der Gemeinschaftswährung Euro garantieren.


Davon unabhängig existiert die No-Bail-Out Klausel durch Artikel 125 EU Verträge. Diese Klausel verbietet die Rettung überschuldeter Euro-Staaten.

 
 
 

2 Kommentare


Martin Döhring
Martin Döhring
23. Okt. 2021

Ehrenhaft gesagt, wäre es besser, Deutschland verlässt die EU, damit die Gesetze wieder gelten. Die EU Lügenbehörden brechen die Gesetze, zum Beispiel auch die europäische Menschenrechtskonvention. Besser, man verabschiedet sich von so etwas rasch. Ähnliches gilt für die Eurozone.

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Martin Döhring
Martin Döhring
06. Okt. 2021

Für die Vertragsstaaten gilt die Fiskalregel, um mittelfristig einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.

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