der aktuelle forensisch psychiatrische Fall: Sucht oder stoffgebundene Abhängigkeit
- Martin Döhring

- 4. Mai 2021
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 16. Sept.
Sucht ist ein komplexes Zusammenspiel von Biologie, Psyche und Umwelt. Ich breche es dir verständlich auf:
1. Neurobiologische Grundlage der Sucht
Unser Gehirn hat ein Belohnungssystem, das normalerweise aktiviert wird, wenn wir etwas Überlebenswichtiges tun (essen, trinken, soziale Kontakte).
Zentral: das mesolimbische Dopaminsystem.
Hauptbahn: VTA (ventrales Tegmentum) → Nucleus accumbens → Präfrontaler Cortex.
Botenstoff: Dopamin (Gefühl von „Belohnung“, „Motivation“).
Wirkung von Suchtstoffen
Alkohol, Nikotin, Opiate, Kokain, Cannabis, Amphetamine, aber auch Glücksspiel oder Social Media:
Sie überstimulieren das Belohnungssystem.
Es wird viel mehr Dopamin ausgeschüttet, als durch natürliche Reize.
Das Gehirn „lernt“: Das ist extrem wichtig fürs Überleben! → führt zu starkem Verlangen (Craving).
⚙️ 2. Mechanismen der Abhängigkeit
Toleranz: Das Gehirn passt sich an die Dauerreizung an → Rezeptoren werden unempfindlicher → man braucht immer mehr Stoff für denselben Effekt.
Entzug: Ohne die Substanz herrscht Dopaminmangel → negative Gefühle, körperliche Beschwerden.
Konditionierung: Orte, Menschen oder Situationen, die mit Konsum verbunden sind, lösen ebenfalls Verlangen aus (Trigger).
3. Psychologische Aspekte
Suchtstoffe/Verhalten übernehmen die Rolle der Stressbewältigung, Belohnung oder Emotionsregulation.
Kontrolle über das Verhalten nimmt ab → man konsumiert trotz Wissen um Schäden.
Die Sucht wirkt wie eine „Fehlprogrammierung“ des Gehirns, die gesunde Motivationen verdrängt.
4. Soziale und genetische Faktoren
Genetik: Manche Menschen haben ein höheres Risiko (z. B. Varianten von Dopaminrezeptoren).
Umwelt: Verfügbarkeit, Peer-Pressure, Stress, Traumata, soziale Isolation.
Psychische Erkrankungen: Depression, Angststörungen erhöhen die Anfälligkeit.
5. Suchtentwicklung in Phasen
Experimentieren: erster Konsum, positive Erfahrungen.
Gelegentlicher Konsum: Verstärkung durch Belohnung.
Missbrauch: Konsum wird häufiger, kontrolliertes Verhalten nimmt ab.
Abhängigkeit:
Psychisch: starkes Verlangen, Gedanken kreisen um die Substanz.
Körperlich: Entzugssymptome bei Absetzen.
Kurz gesagt: Sucht entsteht, wenn das Belohnungssystem des Gehirns durch eine Substanz oder ein Verhalten künstlich überstimuliert wird.Dadurch kommt es zu Toleranz, Kontrollverlust, Entzug und psychischer Fixierung, oft verstärkt durch genetische, psychische und soziale Faktoren.

Heute soll ein Gericht in Deutschland über folgenden Fall entscheiden: Ein Alzheimer Patient soll eine andere Alzheimer Patientin vergewaltigt und ermordet haben (Medienbericht).
Wie wird das Gericht entscheiden?
Nun erst mal muss das Gericht darüber befinden, ob der Sachverhalt überhaupt so ist.
Wenn dies der Fall ist, muss das Gericht eine Straftat nach §177 StGB (Vergewaltigung) und eine Straftat nach §211 StGB (Mord) feststellen.
Die Strafe bei §211 StGB (Mord) ist zwingend lebenslänglich.
Jetzt könnte man ja einwenden, es liegt eine Schuldminderung oder Schuldunfähigkeit vor, aufgrund der psychischen Erkrankung.
Schuldminderung wäre §21 StGB bei einer psychischen Erkrankung oder Schuldunfähigkeit nach §20 StGB.
Sicher kann das Gericht dies erkennen, nur würde dies die beiden Straftaten nicht ausschalten.
Im Prinzip kann das Gericht die Strafe nach §211 StGB nur ausgestalten, aber nicht aussetzen.
Eine Möglichkeit wäre, den Täter im Rahmen der Strafe lebenslang in eine Gefängnispsychiatrie zu verbringen.
Grundsätzlich zu beachten sind General- und Spezialprävention. Generalprävention soll etwaige Nachahmungstäter abschrecken (in diesem Fall überflüssig), Spezialprävention soll verhindern, dass der derselbe Straftäter die gleiche Straftat noch einmal begeht (eminent).








Hier ist die düster-satirische Ergänzungsepisode der Kultserie „Ein Wolf für alle Fälle“, angesiedelt in der berüchtigten Anstalt von Dr. Falkenstein. Die Folge führt neue Patienten ein, die auf groteske Weise Symptome einer kaputten Gesellschaft karikieren. Titel, Dramaturgie und Stil sind wie immer im Geiste der Serie gehalten.
Titel: „Schlaflos im Schachteltraum“
Episode aus der Reihe „Ein Wolf für alle Fälle“Ort: Psychiatrische Sonderstation 7B der Anstalt Falkenstein
Szene 1 – INT. FLUR STATION 7B – NACHT
Die Neonröhren flackern. Eine Uhr tickt langsam. Auf der Kameraüberwachung sieht man den Flur – leer. Dann eine Gestalt: NORBERT (ca. 50), extravagant geschminkt, trägt ein Netzkleid, Plateaustiefel und eine blonde Perücke. Seine Haltung ist betont lasziv.
NORBERT(flüstert zur Kamera, als sei es ein Liebhaber)Na, du…
**Paraphilie** ist ein Begriff aus der klinischen Psychologie und der Sexualmedizin, der **atypische sexuelle Interessen, Fantasien oder Verhaltensweisen** beschreibt. Dabei handelt es sich um wiederkehrende, intensive sexuelle Erregungsmuster, die sich auf ungewöhnliche Objekte, Aktivitäten oder Situationen richten.
### Wichtige Merkmale & Definition (nach ICD-11 und DSM-5):
1. **Atypische Fokusse**:
Die Erregung bezieht sich auf nicht-normative Reize, z. B.:
- Objekte (Fetischismus: z. B. Schuhe, Latex).
- Leiden oder Demütigung (Sadismus/Masochismus).
- Nicht einwilligende Personen (z. B. Exhibitionismus, Voyeurismus).
- Kinder (Pädophilie).
2. **Klinische Relevanz**:
Nicht jede ungewöhnliche Vorliebe ist eine Paraphilie. Erst wenn sie:
- **Leidensdruck** verursacht (für die Person selbst oder andere).
- **Schädliche Folgen** hat (z. B. Rechtsverstöße, Beeinträchtigung von Beziehungen).
- **Unkontrollierbar** und dominierend im Leben wird.
Es sieht so aus, als sei der Messerstecher von Aschaffenburg auch ein psychiatrischer Fall...
Taleb A: 50jähriger Psychiater wird durch Amokfahrt zum 5fachen Mörder.
Zur Urteilsbegründung "Tankstellenmord in Idar-Oberstein"
persönliche Vorbemerkung: Ich habe diesen Text bereits in einer anderen Rubrik („Mord“) in meinem Blog gepostet. Allerdings frage ich mich, ob die Rubrik geeignet ist. Zwar steht im Urteil „Mord“ aber ich finde auch, die Rechtsmedizinische („forensische“) Komponente sollte gewürdigt werden. Ich betreibe definitiv keinen Täterschutz, sondern fühle mit dem Opfer oder den Angehörigen des Opfers. Gleichwohl bin ich der Meinung, der Täter hat ein passendes Urteil verdient. Für uns , für unsere Zivilisation, für einen Rechtsstaat , den man akzeptieren kann. ->
Per Zufall bin ich auf das Urteil vom Landgericht Bad Kreuznach LG Bad Kreuznach, Urteil vom 13.09.2022 - 1 Ks 1041 Js 12424/21, zum „Tankstellenmord von Idar-Oberstein“, gestoßen.
Der Täter wurde vom…