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der aktuelle forensisch psychiatrische Fall

  • Autorenbild: Martin Döhring
    Martin Döhring
  • 4. Mai 2021
  • 1 Min. Lesezeit



Heute soll ein Gericht in Deutschland über folgenden Fall entscheiden: Ein Alzheimer Patient soll eine andere Alzheimer Patientin vergewaltigt und ermordet haben (Medienbericht).


Wie wird das Gericht entscheiden?


Nun erst mal muss das Gericht darüber befinden, ob der Sachverhalt überhaupt so ist.

Wenn dies der Fall ist, muss das Gericht eine Straftat nach §177 StGB (Vergewaltigung) und eine Straftat nach §211 StGB (Mord) feststellen.

Die Strafe bei §211 StGB (Mord) ist zwingend lebenslänglich.


Jetzt könnte man ja einwenden, es liegt eine Schuldminderung oder Schuldunfähigkeit vor, aufgrund der psychischen Erkrankung.

Schuldminderung wäre §21 StGB bei einer psychischen Erkrankung oder Schuldunfähigkeit nach §20 StGB.

Sicher kann das Gericht dies erkennen, nur würde dies die beiden Straftaten nicht ausschalten.

Im Prinzip kann das Gericht die Strafe nach §211 StGB nur ausgestalten, aber nicht aussetzen.

Eine Möglichkeit wäre, den Täter im Rahmen der Strafe lebenslang in eine Gefängnispsychiatrie zu verbringen.


Grundsätzlich zu beachten sind General- und Spezialprävention. Generalprävention soll etwaige Nachahmungstäter abschrecken (in diesem Fall überflüssig), Spezialprävention soll verhindern, dass der derselbe Straftäter die gleiche Straftat noch einmal begeht (eminent).

15 comentarios


Martin Döhring
Martin Döhring
28 ene

Es sieht so aus, als sei der Messerstecher von Aschaffenburg auch ein psychiatrischer Fall...

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Martin Döhring
Martin Döhring
23 dic 2024

Taleb A: 50jähriger Psychiater wird durch Amokfahrt zum 5fachen Mörder.

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Martin Döhring
Martin Döhring
27 nov 2024

Zur Urteilsbegründung "Tankstellenmord in Idar-Oberstein"


persönliche Vorbemerkung: Ich habe diesen Text bereits in einer anderen Rubrik („Mord“) in meinem Blog gepostet. Allerdings frage ich mich, ob die Rubrik geeignet ist. Zwar steht im Urteil „Mord“ aber ich finde auch, die Rechtsmedizinische („forensische“) Komponente sollte gewürdigt werden. Ich betreibe definitiv keinen Täterschutz, sondern fühle mit dem Opfer oder den Angehörigen des Opfers. Gleichwohl bin ich der Meinung, der Täter hat ein passendes Urteil verdient. Für uns , für unsere Zivilisation, für einen Rechtsstaat , den man akzeptieren kann. ->


Per Zufall bin ich auf das Urteil vom Landgericht Bad Kreuznach LG Bad Kreuznach, Urteil vom 13.09.2022 - 1 Ks 1041 Js 12424/21, zum „Tankstellenmord von Idar-Oberstein“, gestoßen.


Der Täter wurde vom…


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Martin Döhring
Martin Döhring
01 may 2023

Es ist ja bekannt, dass Straftäter zur Not in die Psychiatrie und in eine Schummeldiagnose fliehen , um der Strafverfolgung zu entgehen.

Und warum machen das Politiker gelegentlich auch?

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Martin Döhring
Martin Döhring
20 abr 2023

Wie beschrieben konnte ich im Rahmen meiner Anstellung als Arzt in einer Klinik mit psychiatrischen Patienten nicht nur Heilerfolge bei eigentlich „unheilbaren“ Erkrankungen wie Schizophrenie oder Manie vorweisen, sondern auch Rentenbetrüger entlarven.

Dazu konnte ich im Rahmen meiner gutachterlichen Tätigkeiten Fehldiagnosen, oder falsche Diagnosen korrigieren, welche natürlich belastend wirken, beleidigend oder auch strafrechtlich relevant sind.

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