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Brauchtumspflege

  • Autorenbild: Martin Döhring
    Martin Döhring
  • 18. Juni 2019
  • 2 Min. Lesezeit

Ich selbst als klassischer Liberalkonservativer habe eigentlich kein Interesse daran, dass sich im Großen und Ganzes etwas ändert. Brauchtum ist kulturerhaltend und identitätsstiftend. Jagdliches Brauchtum ist im Rahmen von Artikel 72 Grundgesetz geschützt. Zum Brauchtum der Jagd gehört nicht nur die Jägersprache, sondern auch Bruchzeichen und Jagdhornsignale beim Jagdbetrieb.

Der heilige Hubertus ist der Schutzpatron der Jäger und der Jagd. Zu seinen Ehren werden am 3.November eines jeden Jahres vielerorts Hubertusmessen veranstaltet. Diese Weihefeiern werden jagdlich ausgestaltet durch Dekoration und Jagdhornbläser. Die antike Göttin der Jagd ist die Diana. Manchmal wird auch Rübezahl als „chaisseur sauvage“ verehrt.

Bruchzeichen sind abgebrochene Zweige, die zur Dekoration oder Kommunikation ausgelegt werden.

In der Regel werden die Äste von Kiefer, Fichte, Tanne, Eiche und Erle benutzt. Der Leitbruch signalisiert die Aufforderung der gewachsenen Spitze zu folgen. Der „letzte Bissen“ wird zur Ehrung dem erlegten Wild in den Äser längs gesteckt. Der bei der Nachsuche erfolgreiche Jagdhund bekommt einen kleinen Teil des Schützenbruches in seine Halsung gesteckt.

Erlegerbruch: wird dem Schützen vom Jagdleiter auf der blanken Klinge überreicht mit dem Gruß „Weidmannsheil“ und mit „Weidmannsdank“ erwidert.

Trauerbruch: Wird links am Hut mit der Blattunterseite nach außen getragen. Der Jagdkamerad tritt ans Grab, nimmt den Hut ab und wirf den Trauerbruch ins offene Grab.

Bett: Am Sammelplatz der Jäger wird die gemeinsame Strecke (Jagdbeute) auf ein Bett von Brücken gelegt.

Auch für das Strecke legen gibt es Regeln: das Wild liegt auf der rechten Seite, der Jagdleiter steht vor der Strecke und die Hornbläser hinter dem Wild („blasen ins Waidloch“).

Die Schützen stehen mir geöffneter Waffe und Hut auf dem Kopf hinter dem Jagdherrn.

Jagdsignale mit dem Horn dienen ebenfalls dazu den Jagdablauf zu koordinieren aber auch zur Dekoration („Halali“). Mit dem Anblasen „Das Ganze! Und Anblasen des Treibens“ ist die Jagd eröffnet. Nach dem Signal „Hahn in Ruh“ muss das Schießen unverzüglich enden.

Treib- und Drückjagden sind Gesellschaftsjagden mit 4 oder mehr Teilnehmern. Die Ansitzjagd erfolgt vom Hochsitz aus, zum Beispiel auf Schwarzwild bei Nacht. Die Pirsch erfolgt durch den Jäger, der sich auf das Schalenwild hin zu bewegt, vorwiegend während dessen Äsungssuche.

Die Jagdkunst gehört ebenfalls zum Brauchtum. Die vielbeschworene Weidgerechtigkeit ist Gesetz nach §1 Abs 3 Bundesjagdgesetz. Nach §19 BJG gilt der Schrotschuss auf Rehe als nicht mehr waidgerecht.

Kleines Jägerrecht – verzehrfähige Aufbruchteile (Geräusch) erhält der Aufbrechende, die Trophäen der Erleger

Großes Jägerrecht – kleines Jägerrecht inklusive Vorschlag und Decke

 
 
 

1 comentário


Martin Döhring
Martin Döhring
04 de jul. de 2023

Artikel 72 GG wurde entdeutscht. Den Identitätsschutz gibt es nicht mehr. Letztlich habe sich widerliche internationale Linke damit durchgesetzt. Igitt.

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