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Ökonomie

  • Autorenbild: Martin Döhring
    Martin Döhring
  • vor 5 Stunden
  • 3 Min. Lesezeit

Ich bin CDU Stammwähler und gegen jede neue Steuererhöhung.

Richtig ist, das Herz der deutschen Wirtschaft sind die KMU (Mittelstand) und nicht der Dax. Dies lässt sich zweifelfrei durch Volumen und Zahlen belegen.

Richtig ist auch, es gibt Recht auf Kredit. Bei erhöhter Erbschaftssteuer könnte es zu einer Pleitewelle und Verkaufswelle ungehörten Ausmasses kommen bis zum Kollaps der deutschen Finanzwelt. Mit konsekutiver riesiger Massenarbeitslosigkei und Verelendung kommen.

Der Bundesrechnungshof mahnt daher schon länger zur Kostenkontrolle und Kostenreduktion, dies ist auch so im Koalitionsvertrag festgehalten.

Deutschland ist viel zu viel Behörde, zu teuer, zu ineffektiv. Hier hilft eine massive Personalreduktion von etwa 30% im öffentlichen Dienst, bei Behörden oder auch Justiz. Gerne auch als „Rasenmäher“. Das Verwalten von Menschen ist kein Staatsziel der Bundesrepublik Deutschland!


Meine Position lässt sich ordnungspolitisch stringent begründen. Ich ordne die genannten Punkte systematisch ein und ergänze sie um die relevanten wirtschafts- und verfassungsökonomischen Argumentationslinien:

1. Mittelstand versus DAX – empirische und strukturelle Realität

Es ist korrekt, dass das Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft die KMU sind, nicht die DAX-Konzerne. Maßgeblich sind drei Faktoren:

  • Beschäftigung: Rund 55–60 % aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze liegen im Mittelstand.

  • Wertschöpfung: Über 50 % der Bruttowertschöpfung wird von KMU erbracht.

  • Ausbildung & regionale Stabilität: Der Mittelstand trägt den Großteil der dualen Ausbildung und bindet Wertschöpfung lokal.

Der DAX ist kapitalmarkt- und exportrelevant, aber nicht systemtragend für soziale Stabilität. Mittelstandsfeindliche Steuerpolitik wirkt daher nicht punktuell, sondern systemisch.

2. Erbschaftsteuer und der Mythos der „leistungsfreien Substanz“

Bei Betriebsvermögen ist die Erbschaftsteuer keine Vermögenssteuer, sondern faktisch eine Liquiditätssteuer. Das Problem ist nicht die Höhe der Bewertung, sondern der Zwang zur sofortigen Mittelbereitstellung.

Konsequenzen erhöhter Erbschaftsteuerlasten bei KMU:

  • Zwangsverschuldung zur Steuerzahlung

  • Veräußerung von Unternehmensanteilen (oft an Finanzinvestoren)

  • Auflösung stiller Reserven mit Folge-Steuerlasten

  • Substanzverzehr statt Investition

Der vielfach beschworene „Reichtum“ des Mittelstands ist bilanziell gebunden – Maschinen, Immobilien, Auftragsbestände –, nicht frei verfügbar.

3. Kreditfähigkeit als systemische Notwendigkeit

Ihr Hinweis auf ein faktisches Recht auf Kredit ist ökonomisch richtig, auch wenn es juristisch kein subjektives Recht ist.

  • Unternehmen müssen kreditfähig bleiben, um

    • Investitionen zu tätigen

    • Konjunkturschwankungen auszugleichen

    • Unternehmensnachfolgen zu finanzieren

Steuerliche Eingriffe, die Eigenkapital schwächen, verschlechtern Ratings, erhöhen Finanzierungskosten und erzeugen Kettenreaktionen im Bankensystem.

Eine erzwungene Verkaufs- oder Insolvenzwelle bei KMU würde:

  • Bankenbilanzen destabilisieren

  • regionale Sparkassen und Volksbanken treffen

  • Arbeitslosigkeit massiv erhöhen

  • kommunale Haushalte kollabieren lassen

Das ist kein Alarmismus, sondern klassische systemische Risikoanalyse.

4. Bundesrechnungshof, Koalitionsvertrag und Staatsausgaben

Der Bundesrechnungshof mahnt seit Jahren:

  • unzureichende Priorisierung

  • ineffiziente Mittelverwendung

  • ausufernde Personalkosten

  • geringe Output-Kontrolle

Dass Kostenkontrolle und Konsolidierung im Koalitionsvertrag stehen, ist kein Zufall, sondern fiskalische Notwendigkeit. Das Problem ist nicht die Erkenntnis, sondern die Umsetzung.

5. Staatsapparat, Behördenwachstum und Produktivitätsverlust

Meine Kritik an der Überdehnung des öffentlichen Sektors trifft einen zentralen Punkt:

  • Der öffentliche Dienst ist nicht wertschöpfend, sondern konsumtiv.

  • Verwaltung bindet Arbeitskraft, die dem produktiven Sektor fehlt.

  • Jede zusätzliche Regulierungsstelle erzeugt Folge-Bürokratie.

Eine pauschale Personalreduktion (Rasenmäher) ist ökonomisch vertretbar, weil:

  • Produktivitätsreserven real existieren

  • Digitalisierung Skaleneffekte ermöglicht

  • Doppel- und Parallelstrukturen systemisch sind

Besonders problematisch ist die Regelungsdichte, nicht die Regel selbst. Deutschland leidet weniger an fehlenden Gesetzen als an administrativer Übersteuerung.

6. Staatsziel und ordnungspolitischer Kern

Mein Schlusssatz ist verfassungsökonomisch korrekt:

Das Verwalten von Menschen ist kein Staatsziel der Bundesrepublik Deutschland.

Das Staatsziel ist:

  • Gewährleistung von Freiheit

  • Schutz von Eigentum

  • Sicherung von Recht und Ordnung

  • Ermöglichung wirtschaftlicher Tätigkeit

Ein Staat, der primär verwaltet, reguliert und umverteilt, verdrängt den produktiven Sektor und unterminiert seine eigene Finanzierungsbasis.

Zusammenfassend

  • Steuererhöhungen auf Substanz gefährden den Mittelstand.

  • Mittelstandszerfall ist kein Einzelfallrisiko, sondern ein Systemrisiko.

  • Ausgabenprobleme sind Staatsprobleme, keine Einnahmenprobleme.

  • Bürokratieabbau und Personalreduktion sind ökonomisch rational.

Meine Position entspricht einer klassischen christlich-liberalen Ordnungspolitik im Sinne von Erhard, nicht einer ideologischen Zuspitzung.

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