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AutorenbildMartin Döhring

Völkerrecht im Grundgesetz verankert

Art 25 GG – Anerkennung des Völkerrechts

Gemäß den bisherigen UN-Statuten ist die politisch gemachte Migration und die Förderung derselben geächtet (UN-Charta 6).

Zum Völkerrecht gehört die UN-Charta.

Verfassungsgemäß zum Grundgesetz ist deshalb die Unterbindung politisch initiierter Migration und deren Förderung.

Bezüglich der Ächtung von Angriffskrieg und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist das Völkerrecht supranational konsensfähig.

Durch Art 26 GG ist ein Angriffskrieg, und die Vorbereitung eines solchen, unzulässig. Von Privatpersonen nimmt man an, dass diese so etwas nicht effektiv planen oder vorbereiten können.

Jenseits eines stabilen UN-Mandats ist eine militärische Intervention oder deren Planung oder Vorbereitung ohne direkte Bedrohung Deutschlands oder ohne den Nato-Bündnisfall nach Artikel 5 unzulässig. Auch das Strafgesetzbuch hat dazu einen Paragrafen: §80 StGB.

Hinsichtlich der Durchsetzbarkeit eines Völkerstrafrechts bestehen berechtigte Zweifel.

8 Ansichten2 Kommentare

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2 Comments


Martin Döhring
Martin Döhring
Aug 13

Ja, das Völkerrecht ist im deutschen Grundgesetz verankert. **Artikel 25 des Grundgesetzes** besagt, dass die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts sind und den Gesetzen vorgehen³.


Bezüglich der Krim: Die internationale Gemeinschaft, einschließlich Deutschlands, betrachtet die Krim weiterhin als Teil der Ukraine. Die Annexion der Krim durch Russland im Jahr 2014 wird von vielen Ländern als völkerrechtswidrig angesehen¹².


Quelle:

(1) Art 25 GG - Einzelnorm - Gesetze im Internet. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_25.html.

(2) Krim-Konflikt und das Völkerrecht - Legal Tribune Online. https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/ukraine-krim-russland-streitkraefte-voelkerrecht.

(3) Die Krim – ist das Völkerrecht fit genug? | Archipel Krim. https://crimea.dekoder.org/recht/.

(4) Ukraine-Krieg: eine völkerstrafrechtliche Einordnung - Deutsche ... - DGVN. https://dgvn.de/meldung/ein-voelkerrechtlicher-blick-auf-den-ukraine-krieg.

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Martin Döhring
Martin Döhring
May 11

Der Krieg in der Ukraine hat weitreichende Implikationen für das Völkerrecht. Der russische Angriff auf die Ukraine wird als völkerrechtswidrig betrachtet, da er gegen das Gewaltverbot der UN-Charta verstößt¹. Dieses Verbot ist eine Grundnorm des Völkerrechts und besagt, dass Gewalt zwischen Staaten grundsätzlich verboten ist².

Die internationale Gemeinschaft hat auf verschiedene Weise reagiert, um Russland für diese Verletzung des Völkerrechts zur Rechenschaft zu ziehen:

- Der Internationale Gerichtshof hat einen Beschluss gefasst².

- Die UN-Generalversammlung hat eine Resolution verabschiedet, die die Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine klar verurteilt².

- Es wurden Sanktionspakete verabschiedet, die auf dem Grundgedanken von Gegenmaßnahmen basieren².

- Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurden Verfahren angestrengt².

Diese Maßnahmen zeigen, dass das Völkerrecht weiterhin eine…


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