Ich bin der Meinung, ein Gesetz, in dem drin steht, das Grundgesetz gilt nicht , ist verfassungswidrig . Dies ist beim Infektionsschutzgesetz der Fall.
Tatsächlich ist die Version Impfpflichtgesetz, die während Corona als Entwurf erstellt wurde, verfassungsrechtlich nicht in Ordnung. Das Gesetz erreicht den Gesetzeszweck nicht, und zwar von vorne herein erkennbar.
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Martin Döhring
27. Nov. 2020
Es gibt hier übrigens Zensur. Hätten Sie das gedacht? Nennt sich „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ oder Kurz Netz-DG
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Martin Döhring
18. Nov. 2020
Es wird nicht umsonst von einemErmächtigungsgesetz gesprochen. Der Begriff „Ermächtigung“ kommt im geplanten „Bevölkerungsschutzgesetz“ 13mal vor....
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Martin Döhring
31. Okt. 2020
Weil eben der Rechtsweg nicht gegeben ist, ist es verfassungswidrig.
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Martin Döhring
31. Okt. 2020
In einzelnen Paragrafen des Infektionsschutzgesetzes stehen die Artikel des Grundgesetzes, die es ausschaltet.
Tatsächlich ist die Version Impfpflichtgesetz, die während Corona als Entwurf erstellt wurde, verfassungsrechtlich nicht in Ordnung. Das Gesetz erreicht den Gesetzeszweck nicht, und zwar von vorne herein erkennbar.
Es gibt hier übrigens Zensur. Hätten Sie das gedacht? Nennt sich „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ oder Kurz Netz-DG
Es wird nicht umsonst von einem Ermächtigungsgesetz gesprochen. Der Begriff „Ermächtigung“ kommt im geplanten „Bevölkerungsschutzgesetz“ 13mal vor....
Weil eben der Rechtsweg nicht gegeben ist, ist es verfassungswidrig.
In einzelnen Paragrafen des Infektionsschutzgesetzes stehen die Artikel des Grundgesetzes, die es ausschaltet.