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AutorenbildMartin Döhring

Verfassungskonformität ? "Eine Zensur findet nicht statt"....

Das #

Grundgesetz verpflichtet zur Treue zur Verfassung. Richtig, aber….

Anlass für dieses Posting in meinem Blog ist der „Prüffall“

Der Verfassungsschutz beobachtet aktuell tatsächlich die politische Partei „AfD“.

Man kann darin Bemühungen sehen, eine politische Partei zu diskreditieren.

Man kann auch darin eine Vorstufe zu einem Verbotsverfahren sehen.

Richtig ist, Parlamentarier können wegen ihrer politischen Aussagen nicht Gegenstand der Strafverfolgung werden, dies besagt Paragraf 36 StGB.

Selbst wenn andere Politiker AfD-Mitglieder öfters in der Presse in die Nähe des Nationalsozialismus rücken. Für mich fehlen - zum Glück! - wichtige Kernbestandteile des Nationalsozialismus bei der AfD. Auch ist für mich nicht ersichtlich, inwiefern sich die AfD Politik gegen die Verfassung richtet oder richten könnte.

Richtig ist auch, ich selbst kein Parteimitglied und war zu keinem Zeitpunkt Mitglied der #AfD.

Trotzdem missfällt mir die Vorgehensweise des Verfassungsschutzes.

Ein konkreter Anhalt für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD müsste gegeben sein, ist mir aber nicht bekannt.

Die Aussagen der AfD Politiker, auch wenn sie islam-, EU-, Euro- und Migrationskritisch sind, sind nach meinem Dafürhalten durch Artikel 5 #Grundgesetz Meinungsfreiheit ausreichend gedeckt. Diese Kritikpunkte finden sich auch Medienbeiträge der so genannten Mainstreampresse. Mit schöner Regelmäßigkeit und werden von einzelnen Politikern anderer Parteien auch in ähnlicher Form gelegentlich wiedergegeben.

Es besteht der unheimliche und unbehagliche Verdacht, es wird gegen eine bestimmte Partei mit unlauteren Mitteln vorgegangen.

4 Ansichten1 Kommentar

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1 Comment


Martin Döhring
Martin Döhring
Jan 17, 2019

Nachsatz: Die AfD wurde durch die Äußerungen von Dr Gauland zum Prüffall für den Verfassungsschutz. Kann man bei ntv nachlesen. Verfassungsfeindlichkeit vermag ich nicht zu erkennen.

Aber:

1. Roman Herzog erklärte Artikel 139 Grundgesetz für „obsolet“. Zu seiner Zeit stand in Art 139 GG noch wörtlich „Besatzungsrecht“. Seit etwa 4 Jahren lautet Art 139 GG: „Rechtsvorschriften zur Entnazifizierung und Entmilitarisierung sind weiterhin in Kraft“.

Muss jetzt die Bundeswehr abgeschafft werden? Wo sind für den Bürger die Rechtsvorschriften zur Entnazifizierung einsehbar? Welches Gremium oder welche Institution oder Gruppe ist für die Umsetzung zuständig? Für die deutsche Justiz sind diese Rechtsvorschriften nicht Gegenstand der Rechtsprechung!

2. Herr Oppermann von der SPD hat sich in den Mainstreammedien gegen das Grundgesetz ausgesprochen. Er hat…

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