Der UN-Migrationspakt sollte besser nicht von Deutschland ratifiziert werden. Er wäre sonst gültig.
Nach Artikel 25 GG übertrifft das Völkerrecht sogar nationale deutsche Gesetze. D.h. große Teile des Asylgesetzes und des Aufenthaltsgesetzes wären dann außer Kraft gesetzt und Artikel 16a GG Absatz 2 ebenfalls. Abschiebungen von illegalen Migranten wären dann kaum noch möglich.
INPOL Z gibt an, in Berlin sind 3581 religiös motivierte Gewalttäter zur Fahndung ausgeschrieben.
In Baden-Württemberg werden 20.000 Haftbefehle nicht ausgeführt.
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