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Trichinenschau

  • Autorenbild: Martin Döhring
    Martin Döhring
  • 30. März 2020
  • 2 Min. Lesezeit

Trichinenschau

Nicht jedes Stück Haarwild muss zur Fleischbeschau, aber für Schwarzwild (Wildschweine) ist die Trichinenschau vorgeschrieben. Eine Zuwiderhandlung ist eine Straftat nach §23 Absatz 2 Nr.1 und Nr.2 Tier-LMHV. Die Trichinenschau ist eine EU-Verordnung 2015/1375.

Eine Probenentnahme kann nach §6 Absatz 2 Tier-LMÜV übertragen werden. Verwendung mit Wildmarke und Wildursprungsschein als amtliche Kennzeichnungselemente.

Wild (Hausschweine, Einhufer, Wildschweine, Bären, Füchse, Biberratten, Dachse) darf erst nach Vorliegen eines negativen Untersuchungsergebnisses zerwirkt werden, allerdings bereits vorher abgeschwartet werden.

Die Fleischbeschau im Schlachthof erfolgt in der Regel durch einen Veterinär früh morgens. Dieser lässt sich an den geschlachteten Schweinen in situ die Zwerchfellkuppeln zeigen, weiterhin bekommt er das Rückenmark halbiert vorgelegt, ebenfalls zur makroskopischen Begutachtung.

Trichinen

Sind Millimeter große Fadenwürmer (Nematoden), Parasiten. Erkrankungen beim Menschen sind meldepflichtig.

Schweinefleisch muss vor dem Verzehr und nach der Schlachtung der Trichinenschau zugeführt werden. Dies ist eine EU-Verordnung. Mittels MALDI-TOF ist eine Schnellanalytik möglich. Ein durch Trichinen verursachtes Krankheitsbild wird Trichinellose bezeichnet. Symptome einer Muskelentzündung (Myositis). Inkubationszeit 5 bis 14 Tage.

Eine Übertragung von Trichinen ist durch den Verzehr von rohem Schweinefleisch möglich.

Bei Schweinen ist ein serologischer Antikörpernachweis möglich. Das sensitivste Nachweisverfahren ist die Polymerase-Kettenreaktion (PCR), damit können Trichinen-Subtypen identifiziert werden.

Entnommen werden Trichinenproben zur Vorlage beim Veterinäramt an Muskel, Zunge, Zwerchfell, mindestens 10g. Um die Proben vor Ort selbst entnehmen zu dürfen ist eine Anerkennung durch die für den Jagdbezirk zuständige Behörde erforderlich. Die Proben selbst werden aus den Vorderläufen und den Zwerchfellpfeilern entnommen. Das kleine Jägerrecht (Zunge, Lunge, Herz, Milz, Nieren) muss bis zum Abschluss der Untersuchung vorgehalten werden, dass es für eine Fleischbeschau herhalten kann.

Hunde sollen überhaupt kein rohes Schweinefleisch bekommen, weil sie zudem an der Aujerskyschen Krankheit erkranken könnten (Virus).

Trichinen haben nichts mit der Afrikanischen Schweinepest zu tun. Verdachtsfälle von Afrikanischer Schweinepest wurden in Deutschland nicht festgestellt. Gleichwohl hat man sich entschlossen, analog zur Kohortenlösung bei BSE, den Bestand drastisch zu reduzieren, durch Aufhebung der Schonzeit. Wildschweine dürfen deshalb ganzjährig bejagt werden. Das Strecken von trächtigen Bachen und Elterntieren ist allerdings streng untersagt.

Martin Döhring 2020

 
 
 

1 Kommentar


Martin Döhring
Martin Döhring
01. Okt. 2021

Jedes gesund erlegte Wildschein bis zu einem Gewicht von 20kg (Aufbruch) muss auf Wildschweinpest (KSP/ASP Afrikanische Schweinepest) untersucht werden.

Ebenso jedes verendete Wildschwein (Fallwild), verunstaltete oder krank erlegte. Daneben Wildschweine mit anatomisch-pathologischen Veränderungen, die mit dem bloßen Auge sichtbar sind.

Probe mit Blut oder bluthaltiger Körperflüssigkeit aus einer Körperöffnung wird dazu beim zuständigen Veterinäramt eingereicht.

Für die Beprobung von Fallwild erhalten Jäger eine Prämie von €50,-.

Das Wildbret verbleibt während der Beprobung im Kreisgebiet der zuständigen Behörde.

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