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Totenstarre - rigor mortis - Leichenstarre

  • Autorenbild: Martin Döhring
    Martin Döhring
  • 4. Sept. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Die Totenstarre ist ein sicheres Zeichen des Todes. Sie tritt beim Menschen etwa nach 6h post mortem ein, abhängig von Körper- und Umgebungstemperatur. Die Totenstarre entsteht durch ATP-Mangel in den Muskelzellen, Bindung von Myosin Aktinfilamente, wird normalerweise durch intrazellulären Calciumspiegel verhindert, welcher Troponin blockt. ATP (Adenosin-Tri-Phosphat) ist der Energielieferant der Zellen, welcher durch Zucker im Zitronensäurezyklus gewonnen wird. Aufgehoben wird die Totenstarre nach etwa 3d durch Verwesung und Zersetzung. Die Todesstarre ist am frühesten bei den kleinen Muskel feststellbar. Die Thanatologie (=“Lehre vom Tod“) beschäftigt sich professionell mit diesem Thema, meistens sind dies Ärzte in der Rechtsmedizin. Weitere sichere Todeszeichen sind Leichenflecken (Livores) und Verwesung. Unsichere Todeszeichen sind Atemstillstand, weite lichtstarre Pupille, Abkühlung, schlaffer Muskeltonus, Reflexlosigkeit. Die Feststellung des Todes ist eine ärztliche Aufgabe: Leichenschau mit Ausstellung des entsprechenden Formulars.

 
 
 

4 Kommentare


Martin Döhring
Martin Döhring
17. Apr. 2020

Eine nicht natürliche Todesursache bedingt in der Regel eine Obduktion, allein schon, um Fremdeinfluss auszuschließen.

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Martin Döhring
Martin Döhring
09. Sept. 2019

Das in dem Hauptbeitrag erwähnte Troponin ist ein hoch sensitiver Marker für Herzinfarkt. Früher musste man mindestens 6-8h warten, um aus einem Bluttest auf einen Herzinfarkt schließen zu können. Mit Troponin T kann bereits nach einer halben Stunde bei 5fach erhöhtem Wert auf Herzinfarkt geschlossen werden. Dies ist wertvoll bei NSTEMI (verschleiertes EKG) oder einer Symptomatik wie instabiler Angina pektoris. Troponin gehört zu dem biochemischen Komplex der Muskelkontraktion bei Skelett- und Herzmuskelzellen und wird bei Zellzerfall freigesetzt.

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Martin Döhring
Martin Döhring
05. Sept. 2019

Bei der Ausstellung des Totenscheins gilt die Verpflichtung, den Todeszeitpunkt anzugeben, aber auch, eine Unterscheidung zu treffen, ob eine nicht-natürliche oder eine natürliche Todesursache anzunehmen ist. Dazu muss der Arzt die Todesursache als medizinische Diagnose angeben und bekunden, ob eine Fremdeinwirkung erkennbar ist. Das Formular selbst ist Ländersache und nicht bundeseinheitlich.

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Martin Döhring
Martin Döhring
04. Sept. 2019

Ein EEG mit fehlender elektrischer Aktivität der Hirnströme ist natürlich auch ein sicherer Beleg für den Tod.

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