Staatsfunk gegen Grundgesetz
- Martin Döhring
- 10. Nov. 2020
- 1 Min. Lesezeit
Leider haben mich meine üblichen Kontakte gestern wieder auf einen Kommentar in den Nachrichten der ARD aufmerksam gemacht. Der Tenor des Kommentars richtete sich gegen das Grundgesetz. Speziell gegen Mitmenschen der „Querdenker“-Bewegung. Diese haben gerichtlich legitimiert eine Demo in Leibzig abgehalten. Mit möglicherweise 40.000 Teilnehmern oder so gar mehr. Der Kommentar bezeichnete diese unsere Mitmenschen als „Extremisten“ und fordert Einschränkung des Grundgesetzes bezüglich Versammlungsfreiheit.
Ich will keine GEZ Stotter zahlen! Ich schaue nie TV. Dieser Sumpf sollte trocken gelegt werden. Die Franzosen haben ihren Staatsfunk auch privatisiert!
Der Staatsfunk sollte endlich privatisiert werden. Wer guckt eigentlich noch diesen Mist?
Für einige ist der ÖRR ein Monopolist als Konkurrent im selben Markt.
Problematisch sehe ich das Wirken des ÖRR speziell bei Artikel 5 Grundgesetz hinsichtlich der Ausbildung des Willens des Gesetzgebers.
Der ÖRR genießt keinen Tendenzschutz wie zum Beispiel eine Gewerkschaftszeitung.