Spaziergang erlaubt
- Martin Döhring
- 1. Feb. 2022
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Zwar hat das BVG in einer Eilentscheidung gestern eine Klage abgewehrt, aber das Hauptverfahren ist noch anhängig.
Grundsätzlich besteht nach Artikel 8 GG eine Versammlungsfreiheit.
Und natürlich sind auch spontane Kundgebungen möglich. Diese dürfen nicht grundsätzlich verboten werden.
Die Deutschen sollten das Grundgesetz und den Rechtsstaat für sich entdecken. Bester Schutz gegen putinöse Verhältnisse.
Die Frage ist doch , was rechtfertigt die Aussetzung von Menschenrechten nach dem Grundgesetz, die so eigentlich nicht von der Verfassung vorgesehen ist.