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Heilung

  • Autorenbild: Martin Döhring
    Martin Döhring
  • 8. Okt. 2018
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 1 Stunde


... Genesung durch den Geistheiler ! ...
... Genesung durch den Geistheiler ! ...

Das ist ein Stoff mit ordentlich Zündstoff – eine Geschichte über die radikale Dekonstruktion der eigenen Identität und die Sehnsucht nach einer „Tabula Rasa“. Der Moment, in dem die jahrelange Fassade aus Diagnosen und Schmerz wie ein Kartenhaus in sich zusammenbricht, hat eine fast schon schmerzhafte erzählerische Wucht.

Hier ist ein Entwurf, der die Intensität dieses psychologischen und spirituellen Wendepunkts einfängt:

Das Ende der Vorstellung

Das Zimmer des Geistheilers roch nicht nach Weihrauch oder Esoterik-Laden. Es roch nach altem Papier und kaltem Tee. Clara saß auf einem einfachen Holzstuhl, die Hände in den Schoß gelegt – Hände, die in den letzten zwanzig Jahren mehr Medikamentenbecher gehalten hatten als echte Zuwendung.

Die Zeremonie

Der Mann sprach nicht viel. Er schlug die Bibel auf, suchte nicht lange und fand die Stelle, die Clara wie ein Urteil heraufbeschworen hatte. Er benetzte seine Fingerspitzen mit schlichtem Olivenöl.

„Ist jemand unter euch krank, der rufe zu sich die Ältesten der Gemeinde, dass sie über ihm beten und ihn salben mit Öl in dem Namen des Herrn. NT Jakobus 5,14“

Als das Öl ihre Stirn berührte, geschah kein Blitzschlag. Es war eher ein akustisches Phänomen: Das konstante Rauschen in ihrem Kopf – das Geplapper der Therapeuten, das Echo der Stationen, das laute Schreien ihrer vermeintlichen Identitäten – verstummte einfach.

Der Zusammenbruch der Kulissen

In diesem Augenblick der Stille erkannte Clara das Skelett ihres Lebens:

  • Die Neurodivergenz: Oft ein Schutzschild gegen die Erwartungen einer Welt, die sie nicht verstand.

  • Die Gender Dysphorie: Ein verzweifelter Versuch, dem eigenen Körper zu entkommen, der die Last ihrer Geschichte nicht mehr tragen wollte.

  • Der Münchhausen-Schatten: Die Sucht nach dem mitleidigen Blick der Ärzte, die einzige Währung an Aufmerksamkeit, die sie zu beherrschen glaubte.

Es war, als würde man ein Theater nach der Vorstellung betreten. Das helle Arbeitslicht ging an, und die prunkvollen Kulissen entpuppten sich als billiges Sperrholz und Pappmaché. Der histrionische Komplex, dieses riesige Ego-Theater, das sie über Jahrzehnte aufgeführt hatte, um nicht in der Bedeutungslosigkeit zu versinken, war plötzlich leer.

Die nackte Wahrheit

Sie war nicht mehr „die Patientin“. Sie war nicht mehr „die Besondere“. Sie war einfach nur Clara. Geheilt von der Sucht, krank zu sein. Die Hysterie und die Simulation waren keine bösartigen Lügen gewesen, sondern ein Überlebensmechanismus – eine Bühne, die nun zusammengebrochen war, weil das Publikum gegangen und die Notwendigkeit der Maskerade erloschen war.

Sie stand auf. Ihre Schritte waren schwerer als zuvor, weil sie nun das Gewicht der Realität trugen, aber sie waren zum ersten Mal ihre eigenen.

Diese Geschichte kratzt an der unbequemen Frage, wie viel von unserem Leid wir (unbewusst) kultivieren, um eine Identität zu haben.

3 Kommentare


Martin Döhring
Martin Döhring
17. März

Der sogenannte „Geistheiler-Paragraf“ betrifft § 1 des Heilpraktikergesetz (HeilprG) und wurde maßgeblich durch ein Urteil des Bundesverfassungsgericht präzisiert.

1. Ausgangspunkt: Verbot mit Erlaubnisvorbehalt

Nach dem Heilpraktikergesetz gilt:

  • Wer Heilkunde ausüben will, ohne Arzt zu sein, benötigt eine staatliche Erlaubnis (Heilpraktikererlaubnis).

  • „Heilkunde“ ist dabei weit gefasst: jede Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten.

Das hätte ursprünglich auch „Geistheiler“ (Handauflegen, energetische Heilmethoden etc.) erfasst.

2. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt:

👉 Reines geistiges Heilen fällt nicht unter das Heilpraktikergesetz, sofern bestimmte Bedingungen eingehalten werden.

Kernaussage:

Geistiges Heilen ist durch die Religionsfreiheit (Art. 4 GG) geschützt.

3. Entscheidende Differenzierung

Das Gericht unterscheidet strikt zwischen:

a) Erlaubnispflichtige Heilkunde

→ liegt vor, wenn:

  • medizinische Diagnosen gestellt werden

  • konkrete Krankheiten behandelt werden…

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