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AutorenbildMartin Döhring

Schutzstatus

Vielleicht könnten die Medien auch mal mehr Hintergrundinformationen zur Asyl- und Flüchtlingsdiskussion bieten?

Richtig ist, nur etwa 2500 Personen haben im letzten Jahr einen Asylstatus für politisch Verfolgte in Deutschland nach Artikel 16a Grundgesetz erhalten (Medienbericht).

Die allermeisten Migranten bekamen einen Schutzstatus für Bürgerkriegsflüchtlinge.

Die Bundeskanzlerin nun hat gesagt, die Aufnahme der Migranten erfolgt nach der Genfer Konvention.

Richtig ist, Artikel 25 Grundgesetz setzt supranationales Recht wie die Genfer Konvention über deutsches Recht. Dann müsste strenggenommen aber auch Artikel 1 und 2 der Genfer Konvention eingehalten werden. Artikel 1 beschreibt, wer überhaupt Flüchtling ist oder nicht oder ein Schutzrecht oder nicht. Artikel 2 verpflichtet Flüchtlinge zur Einhaltung von Ordnung und Gesetz.

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