Regie-Jagd
- Martin Döhring

- 28. Okt. 2019
- 1 Min. Lesezeit
Letzte Woche bin ich zufällig auf den Begriff der Regie-Jagd gestoßen. Allerdings ist der Begriff nicht trennscharf und gesetzlich festgelegt auch nicht.
Im weitesten Sinne meint der Begriff Regie-Jagd, der Besitzer des Jagdrechts nutzt dieses selbst aus. Er führt halt Regie.
Das Jagdrecht geht aus dem Grundstückeigentum hervor. Es ist an Grundbesitz gebunden.
Wird das Jagdrecht nicht verpachtet, aber trotzdem auf einen nicht-Pächter weiter gereicht, z.B. auf einen Jagdgast, so hat der primäre Inhaber des Jagdrechts immer noch die „Hosen an“!







Regiejagd bedeutet letztlich, der Inhaber des Jagdrechtes bestimmt, wie die Jäger letztlich jagen. Eine Art Regisseur also.