Notstandsgesetze
- Martin Döhring
- 10. Nov. 2020
- 1 Min. Lesezeit
Es gibt bei uns Notstandsgesetze, die bei Bedarf aktiviert werden können . Dazu müsste eine nationale Katastrophe oder Notlage erklärt werden. Diese liegt aber nicht vor. Die Einschränkungen durch die „Maßnahmen“ im Rahmen der “Corona Politik“ wären im Rahmen der Notstandsgesetze abgedeckt.
Das aktuell angekündigte „Sicherheitspaket“ hätte nach meiner Einschätzung das jüngste Attentat von Solingen nicht verhindern können .
Bezogen auf die Situation könnte die Regierung einen Immigrationsstopp nach Deutschland verhängen.
Aktuell gibt es eine Debatte, ob zum Beispiel das Recht auf Asyl abgeschafft wird oder temporär ausgesetzt.
Die Artikel 35, 79 und 91 Grundgesetz („Notstandsgesetze“) werden nicht ausgelöst, weil es keinen Notstand gibt!
Angeblich will Frau „Merkel“ am Montag weitere Verschärfungen des Shutdown herbeiführen.