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Notstandsgesetze

  • Autorenbild: Martin Döhring
    Martin Döhring
  • 10. Nov. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Es gibt bei uns Notstandsgesetze, die bei Bedarf aktiviert werden können . Dazu müsste eine nationale Katastrophe oder Notlage erklärt werden. Diese liegt aber nicht vor. Die Einschränkungen durch die „Maßnahmen“ im Rahmen der “Corona Politik“ wären im Rahmen der Notstandsgesetze abgedeckt.

 
 
 

6 Kommentare


Martin Döhring
Martin Döhring
29. Aug. 2024

Das aktuell angekündigte „Sicherheitspaket“ hätte nach meiner Einschätzung das jüngste Attentat von Solingen nicht verhindern können .

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Martin Döhring
Martin Döhring
29. Aug. 2024

Bezogen auf die Situation könnte die Regierung einen Immigrationsstopp nach Deutschland verhängen.

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Martin Döhring
Martin Döhring
29. Aug. 2024

Aktuell gibt es eine Debatte, ob zum Beispiel das Recht auf Asyl abgeschafft wird oder temporär ausgesetzt.

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Martin Döhring
Martin Döhring
13. Nov. 2020

Die Artikel 35, 79 und 91 Grundgesetz („Notstandsgesetze“) werden nicht ausgelöst, weil es keinen Notstand gibt!

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Martin Döhring
Martin Döhring
12. Nov. 2020

Angeblich will Frau „Merkel“ am Montag weitere Verschärfungen des Shutdown herbeiführen.

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