Notstandsgesetze?
- Martin Döhring

- 10. Feb. 2019
- 1 Min. Lesezeit
Absatz 3 von Artikel 1 Grundgesetz setzt das gesamte Grundgesetz in Kraft. Natürlich besagt Artikel 109 GG, bisheriges Recht, also Gesetze und Verordnungen vor der Bundesrepublik Deutschland, sind weiterhin gültig, wenn sie nicht aktuellen Gesetzen widersprechen.
Eine Ausnahme dazu beschreibt Artikel 139 Grundgesetz, demzufolge Gesetze und Verordnungen seit dem Amtsantritt Adolf Hitlers nichtig sind. Hier von u.a. betroffen sind:
Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutsches Volkes vom 4.2.1933 (Reichstagsbrandverordnung)
sowie
Ermächtigungsgesetz vom 24.3.1933 (Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich)







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