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Naturschutz

  • Autorenbild: Martin Döhring
    Martin Döhring
  • 25. Apr. 2019
  • 2 Min. Lesezeit

Ein #Biotop ist der Raum einer Lebensgemeinschaft von Tieren und Pflanzen, diese Lebensgemeinschaft wird auch als Biozönose bezeichnet.

Problem ist die Verinselung von Biotopen, mögliche Folge Inzucht. Dies mahnt Absatz 5 des §1 Bundesnaturschutzgesetz an.

Bridgestein Biotope dienen der Vernetzung von Biotopen zum genetischen Austausch.

Die Lebensgemeinschaft nennt man #Biozönose

Das #Bundesnaturschutzgesetz definiert in §1 6 Ziele:

1. Erhalt 2. Nachhaltige Nutzbarkeit 3. Dauerhafte Sicherung des Naturhaushaltes 4. Vielfalt, Biodiversität

5. Bridging – gegen Zersiedelung

6. Freiräume

Staatsziel Nachhaltigkeit gemäß Artikel 20a Grundgesetz als Leitlinie, ohne das sich konkrete Rechte daraus direkt ableiten lassen.

Naturdenkmäler sind Einzelschöpfungen der Natur bis 5ha gemäß §28 BNatSchG

Der Wald nach §5 BNatSchG (2) 3. Vernetzung von Biotopen

§5 BNatSChG (3) Nachhaltige Bewirtschaftung ohne Kahlschlag

Der #Landesjagdverband ist ein anerkannter Naturschutzverband.

Hochwald bedeutet ein Stamm ein Baum. Im Niederwald ist kein Nadelholz, „sie haben keinen Stockausschlag“

Stockausschlag nur im Niederwald, Hochwald entsteht in der Regel durch Anpflanzung

Wald produziert Sauerstoff, stabilisiert das Klima, ist Lebensraum von Tieren, sorgt für Holz und Schutzwald schützt vor Erosion

Neozoon kommt durch Auswilderung von Import

Beispiele: Nilgans, Waschbär, Nutria, Fasan

Waschbär geht an die Vogelbrut

Der Waschbär kann auf dem Baum jagen

Der Waschbär hat keine Schonzeit

Waschbären werden mit Fallen gejagt und mit der Ansitzjagd

Auch verletzte Wölfe dürfen nicht getötet werden.

Auf Behördenanordnung hin darf der Wolf getötet werden.

Verletztes Wild darf getötet werden. In Sachsen ist der Wolf im #Jagdrecht

Der Wisent hat keine Jagdzeit (ganzjährige Schonzeit)

Wild oder Tiere im Jagdrecht unterliegen der Pflicht der Hege. §1 Landesjagdgesetz RLP setzt das Landesrecht gemäß Artikel 72 Grundgesetz in Kraft. Art 72 GG schützt die Jagd und das Brauchtum. Dies ist identitätsstiftend und erhält die Kultur.

Tiere des Naturschutzes unterliegen dem Aneignungsverbot

Dem Wolf fehlt das Rückzugsgebiet

Konsequenz: Wildschaden durch größere Rotwildrudel

Muffelwild bedroht durch umherziehende Wölfe.

Um Wutze (Wildschweine) herum Sateliten um die Rotten, Familienverband mit 15-20 Stück

Der Wolf betreibt „surplus killing“

Bilche ist Haselmaus, Baumschläfer, Siebengarten. „Ratten“ -> geschützte Arten

75% der Fläche im Nationalpark müssen sich selbst überlassen sein, die Jagd dort muss dem Selbstzweck dienen, z.B. Vermeidung von Schälschäden

Die Buche steht im Buchenhain, die Eiche auch einzeln

Heidefläche als Naturdenkmal maximal 5ha , bei größerer Fläche als 5ha Naturschutzgebiet

Auch eine Kulturlandschaft des Menschen ist Landschaftsschutzgebiet

Mit Weltkulturerbe Mittelrhein wird eine Gegend geschützt, auch Gebäude können dazu gehören

Im Naturschutzgebiet ist die Jagd erlaubt

Geschützte Pflanzen sind: Schlüsselblume, Edelweiß, wilde Orchidee, Enzian, Wacholder

Diese dürfen nicht angeeignet werden

Jagdrevier: Behörde informieren bei Seuchenverdacht

Nicht giftige heimische Schlangen: Aeskulapnatter, Würfelnatter, Ringelnatter

Baum des Jahres ist die Ulm, Vogel die Lerche und das Tier ist das Reh

Kreuzotter ist giftig wie alle Ottern. Blindschleiche ist eine Echse

Der Borkenkäfer wird als Buchdrucker bezeichnet

Er frisst die Rinde, Bäume können dann kein Wasser mehr transportieren

Das Wintergoldkelchen ist der kleinste heimische Singvogel

Bioindikatoren lassen Rückschlüsse zu auf Qualität der Umwelt

Forelle bedeutet: Der Bach ist sauber

Wolf läuft 50 km/h schnell

Doppelte Nachtsichtigkeit im Vergleich zum Menschen

Wolf macht Streifzug 60km pro Nacht

Der Wolf kann 270m gegen den Wind riechen

250 Grad Blickwinkel Gesichtsfeld, Mensch nur 180

Keine geschützten Arten erschießen!

Behörde kann Tötung von Tieren auch telefonisch anordnen (Beispiel: Problembär).

Polizei macht durch Anordnung Gehilfen des Polizeirechts.

Fangschuss eines verletzten Tieres etwa bei Verkehrsunfall allerdings keine Aneignung.

Tierschutzgesetz §1

Satz 1 : Verantwortung des Menschen für sein Mitgeschöpf

Satz 2: Vermeidung unnötiger Qualen und Leid ohne vernünftigen Grund

 
 
 

1 Kommentar


Martin Döhring
Martin Döhring
25. Apr. 2019

Durch die Verpflichtung zur Hege gemäß §3 Absatz 2 Landesjagdgesetz RLP ist das Jagdgesetz eine naturschützende Maßnahme.

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