Meine Anmerkungen zum Attentat von Halle
- Martin Döhring

- 11. Okt. 2019
- 2 Min. Lesezeit
Der Täter wurde gefasst. Es handelt sich um den 27jährigen SB (Name bekannt). Der Täter hat mittlerweile in einer mehrstündigen Vernehmung ausgesagt und ist geständig. Seine Motive für die Tat waren Antisemitismus und rechtsextremistisches Gedankengut.
Ein Haftbefehl wurde ausgestellt, Untersuchungshaft angeordnet. Die vorläufigen Vorwürfe lauten zweifacher Mord und versuchter siebenfacher Mord. Wahrscheinlich hat der Täter im Rahmen der Tat weitere Tatbestände verwirklicht. Momentan erscheint der Täter als Einzeltäter und Einzelgänger, der keiner ortsständigen Gruppe angehört. Szeneverbindungen, wenn überhaupt, nur übers Internet.
Die Polizei hat schnell und richtig gehandelt. Wichtige Sicherheitsmaßnahmen haben zeitnah gegriffen.
Jüdische Einrichtungen werden seit mehr als einem Jahrzehnt mit Polizeikräften in Uniform zu Veranstaltungen geschützt, aber allerdings wohl nicht alle und nicht alle im gleichen Umfang.
Ein echter Parlamentarier der Partei „die Linke“ hat in Bezug auf das Attentat von Halle - sinngemäß - getwittert, er wünsche sich, dass nun die Bevölkerung unter Inanspruchnahme von Artikel 20 Grundgesetz Absatz 4 das Recht auf Widerstand ausübt und gegen „braune“ und „Nazis“ vorgeht.
Dafür ist aber wohl nicht Artikel 20 GG gedacht. Vielmehr sind einerseits für die Verfolgung von extremistischen Straftaten die Behörden zu ständig. Selbstjustiz ist nach wie vor unzulässig.
Artikel 20 GG Absatz 4 ist gedacht für Situationen, wenn vielleicht die Bevölkerung eine verfassungsfeindliche Diktatur absetzen will.
Der Pferdefuß dabei ist folgender: Ein solches Unterfangen muss erfolgreich sein, ansonsten gilt dann wohl eher das „vae victis“. Weiterhin muss bei einer späteren Untersuchung dann auch noch zusätzlich herausgefunden werden, dass eine tatsächliche oder augenscheinliche verfassungsfeindliche Situation überhaupt vorgelegen hat. Wobei dies keine juristischen conditiones sine qua non sind.
Auf jeden Fall könnte man aus der Twitter-Nachricht des Politikers der LINKEN schließen, er wolle nun gewaltsames Vorgehen gegen Rechtsextremisten befördern oder entschuldigen.
Es ist der Bevölkerung zuzumuten, ein Rechtsempfinden zu entwickeln, um ohne Gesetzesbruch durchs Leben zu kommen, aber auch ohne die Bemühungen, sich ständig juristisch fortbilden zu müssen.
Das Problem besteht darin, jemand könnte glauben, Gesetze gelten im Wortlaut. Dies ist wohl nicht der Fall. Allerdings gibt es auch den Rechtsgrundsatz, die Wirkung von Gesetzen muss vorhersehbar sein. Der „gesunde Menschenverstand“ hilft an dieser Stelle jedenfalls nicht weiter.







Nach „Halle“ jetzt wieder ein ähnlicher schlimmer Vorfall in Hanau. Zuerst sollte aber den Opfern und Angehörigen Trost gespendet werden und Unterstützung zuteil werden.
Demokratie ist kein Ersatz für Rechtsstaatlichkeit. Frau „Merkel“ lehne ich als Kanzlerin ab. Mit ihr kann ich mich überhaupt nicht identifizieren. Ich vermute „Kanzlerin Merkel“ bewirkt eine marxistische Dialektik, die ich ablehne und die nicht zur freiheitlich demokratischen Grundordnung passt oder gehört. Kommunismus und Sozialdemokratie lehne ich ab.
Ich halte „Bundeskanzlerin Dr Angela Merkel“ auch weiterhin als unverträglich mit dem deutschen Grundgesetz.
In meinen Augen ist die Identifikation mit „Bundeskanzlerin Merkel“ in der Konsequenz Landesverrat.
Das Attentat von Halle war sicher ein gefundenes Fressen für alle AfD Gegner.
Das die Politiker im Rahmen des Anschlags von Halle auf sich gegenseitig einhacken halte ich zwar für legitim, andererseits besteht die Gefahr, dieses Ereignis zu instrumentalisieren und für eigene Zwecke zu missbrauchen. Der Grad ist schmal.