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AutorenbildMartin Döhring

Kunstfehler

Mein Beitrag aus dem Jahr 2016: 15.000 medizinische Behandlungsfehler in Deutschland festgestellt – wo bleibt der Aufschrei?

Anfang des Jahres wurde aus seriöser Quelle eine Erhebung veröffentlicht: 15000 medizinische Behandlungsfehler pro Jahr. Dunkelziffer unbekannt, weil bestimmte Bereiche z.B. ambulante Arztpraxen oder Gesundheitsämter sich der Beobachtung entziehen.

„FOCUS“ berichtet aktuell über massiven Mißbrauch im OP Sektor (Knie- und Hüftgelenke, Bandscheiben) aus finanzieller Absicht.

Bekannt ist, dass auch falsche Diagnose nahezu unmöglich aus den Krankenakten zu entfernen sind, sondern bei jeder neuen Konsultation unter Umständen erneut tradiert werden.

a)

Abstellen des Missstandes ist eine verständliche Mindestanforderung in dieser Angelegenheit.

Bestrebungen zur Qualitätssicherung sind bei uns mindestens seit 20 Jahren Gegenstand institutioneller Sachbearbeitung.

b)

Für die Opfer:

1. Strafrechtliche Würdigung bei absichtlicher Fehlbehandlung von Patienten, z.B. im Rahmen von Vermögensdelikten („Honorarerschleichung“).

  1. Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche bei Verstoß gegen „good clinical practice“, sowie Schmerzensgeld und Wiedergutmachung soweit möglich.

c)

Es liegt aber auch ein Schaden für die Allgemeinheit vor: Wenn nun eine medizinische Fehlbehandlung stattgefunden hat, wurde die Leistung nicht erbracht.

In diesem Fall haben die Leistungsträger (z.B. Krankenkassen, ca. 80% gesetzlich und 20% privat) das Recht, die Behandlungshonorare von den Leistungserbringern (Krankenhäusern, Praxen, Ärzte) zurück zu fordern.

Wenn nun beispielsweise allein eine falsche Diagnose z.B. aus Abrechnungsgründen erstellt wurde, so liegt hier ein einseitiger massiver Vertrauensbruch (von therapeutischer Seite) vor.

In der ärztlichen Behandlungsordnung ist aber das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient als Behandlungsgrundlage, im Sinne einer conditio sine qua non, vorgesehen.

Die notwendige Basis eines Behandlungsvertrages erscheint nun nicht mehr gegeben, weil nicht mehr existent.

Und was ist nun mit den Opfern medizinischer Behandlungsfehler, gleich ob es sich der Ursache um Irrtum, Absicht oder pekuniäre Erwägungen gehandelt hat, bei uns? Werden die rehabilitiert? Oder kriegen die gar noch eins auf den Deckel vom Gericht, nach dem Motto „...halt den Mund!“?

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