Inzidenz Null
- Martin Döhring
- 14. Apr. 2021
- 1 Min. Lesezeit
Dieser Wert ist der von meiner Beobachtungssphäre. Und zwar seit Beginn der Coronawelle.
Mit Erstaunen nehme ich zur Kenntnis, in meinem Landkreis liege der Inzidenzwert offiziell bei 136.
Deshalb soll ab heute eine Ausgangssperre gelten.
Immer noch Null.
Ich kenne also persönlich gar keinen Fall einer Corona Infektion.
Nun sind aber die Lockdown Massnahmen, wie zum Beispiel die Ausgangssperre, ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte des Grundgesetzes.
Das Grundgesetz ist keine Schönwetter Verfassung, die beim ersten Sturm sofort außer Kraft gesetzt werden kann. Eine Willkürherrschaft kann mit Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz abgewendet werden.
Wenn nun aber ein Bundesgesetz einen Schwellenwert als Auslöser für Grundrechtseinschränkungen vorsieht, der willkürlich ist, so ist dies unzulässig.
Einige Gemeinden können sicher mit einer Inzidenz von 100 locker fertig werden, andere hingegen nicht. So gesehen kann und darf der Inzidenzwert nicht irgendwelche Regel n auslösen, welche überflüssigerweise das Grundgesetz aushebeln.
#inzidenznull
99,7 % der Bevölkerung betrifft die Coronawelle nicht.