top of page
  • Google+ Social Icon
  • Twitter Social Icon
  • LinkedIn Social Icon
  • Facebook Social Icon

Inzidenz Null

  • Autorenbild: Martin Döhring
    Martin Döhring
  • 14. Apr. 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Dieser Wert ist der von meiner Beobachtungssphäre. Und zwar seit Beginn der Coronawelle.

Mit Erstaunen nehme ich zur Kenntnis, in meinem Landkreis liege der Inzidenzwert offiziell bei 136.

Deshalb soll ab heute eine Ausgangssperre gelten.

 
 
 

2 Kommentare


Martin Döhring
Martin Döhring
16. Apr. 2021

Immer noch Null.

Gefällt mir

Martin Döhring
Martin Döhring
14. Apr. 2021

Ich kenne also persönlich gar keinen Fall einer Corona Infektion.

Nun sind aber die Lockdown Massnahmen, wie zum Beispiel die Ausgangssperre, ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte des Grundgesetzes.

Das Grundgesetz ist keine Schönwetter Verfassung, die beim ersten Sturm sofort außer Kraft gesetzt werden kann. Eine Willkürherrschaft kann mit Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz abgewendet werden.

Wenn nun aber ein Bundesgesetz einen Schwellenwert als Auslöser für Grundrechtseinschränkungen vorsieht, der willkürlich ist, so ist dies unzulässig.

Einige Gemeinden können sicher mit einer Inzidenz von 100 locker fertig werden, andere hingegen nicht. So gesehen kann und darf der Inzidenzwert nicht irgendwelche Regel n auslösen, welche überflüssigerweise das Grundgesetz aushebeln.

#inzidenznull

99,7 % der Bevölkerung betrifft die Coronawelle nicht.

Gefällt mir
SIGN UP AND STAY UPDATED!
  • Grey Google+ Icon
  • Grey Twitter Icon
  • Grey LinkedIn Icon
  • Grey Facebook Icon

© 2023 by Talking Business.  Proudly created with Wix.com Martin Döhring Engelstrasse 37 in D-55124 Mainz

bottom of page