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AutorenbildMartin Döhring

HRE reloaded...

Bei der Verstaatlichung der HRE erfolgte möglicherweise ein Bruch des Grundgesetzes.

Die Problematik besteht einerseits darin, ob eine Bank überhaupt sozialisierungsfähig gemäß Art 15 GG ist und anderseits in den Umständen, wie dies erfolgte, nämlich durch Ausnutzung von Mehrheitsverhältnissen in der Aktionsstruktur. Der Bund war vor der Übernahme der HRE bereits Mehrheitsaktionär. Mithin könnte man dem Bund eine Mitverschuldung an der Finanzkrise der HRE durch fehlendes due dillegence vorwerfen. Es ist fragwürdig, ob dann der Bund aus einer privatwirtschaftlichen Firma heraus dann ein Recht haben kann, diesen Umstand mittels einer noch stärkeren Vergesellschaftung, sprich völliger Sozialisierung (Verstaatlichung) zu heilen.

Die Sanierung der HRE erfolgte auf Kosten der Steuerzahler und vorherigen Aktionäre. Ein Gewinn wurde nicht erwirtschaftet, sondern ein Verlust von schätzungsweise 69-300 Milliarden Euro.

Ich bin mir weiterhin nicht sicher, ob ich dem Bürger überhaupt den Betrieb einer „bad bank“ staatlicherseits zumuten kann und darf. In meiner Rechtsauffassung muss aus Analogiegründen rechtlicher Natur ein solches Unternehmen eingestellt werden.

Der Betrieb einer „bad bank“, dies auch noch mit Vorsatz, setzt voraus, dass der normale rechtliche Umgang mit faulen Krediten außer Kraft gesetzt wird. Soweit mir bekannt, fehlen dafür die rechtlichen Voraussetzungen.

Die Frage nach dem Gemeinnutz ist zu stellen, ob die Sanierung einer Bank des Bundes mit Steuergeldern überhaupt im Sinne der Allgemeinheit ist.

Ich darf präzisieren: Geld besteht nach Meinung von Keynes und anderen darin, dass es einen Kontrakt zwischen Gläubiger und Schuldner gibt. Dieses Verhältnis darf durch den Betrieb einer Bad Bank nicht gestört werden, weil sonst das Geld als solches touchiert wird und andere Kreditverhältnisse darunter leiden. Und zwar ungebührlich.


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1 Comment


Martin Döhring
Martin Döhring
Jan 16, 2019

Kann ich per Gesetz das Grundgesetz ausschalten?

Interessant finde ich auch den Zusammenhang zwischen Artikel 10 GG und G10 Gesetz.

Vor Jahren noch durften Bundesbürger nicht auspioniert werden. Rechtsgrundlage war Artikel 10 Grundgesetz „Post und Fernmeldegeheimnis“. Dann war es anscheinend so, dass eine offizielle staatliche Stelle in Deutschland der NSA das Ausspähen deutscher Daten genehmigt hat (Medienbericht „letter of agreement“)

Es kam zu einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, bei dem dem Gremium Dokumente mit geschwärzten Textstellen vorgelegt wurden. Mit dem Hinweis auf nötige Geheimhaltung. Zeugen konnten sich plötzlich nicht mehr erinnern.

Im Grundgesetz ist ein Artikel, der es dem Parlament ermöglicht, eine bestimmte Amtsperson zu entheben bei Verfassungsbruch.

Ebenso gibt es im Strafgesetzbuch ganz hinten einen Paragrafen, der es dem Parlament erlaubt,…

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