„Homo-Ehe“- geht das überhaupt juristisch?
- Martin Döhring
- 31. Dez. 2021
- 1 Min. Lesezeit
Man könnte sagen „Nein“. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte bereits mehrfach entschieden, dass eine gleichgeschlechtliche Ehe nicht möglich ist. Der Gesetzgeber darf dies bei Gesetzesgabe nicht übergehen, denn sonst könnte ein ungültiges Gesetz mehrfach von verschiedenen Regierungen verabschiedet werden.
Die Bewerbung einer medizinischen Leistung der Abtreibung durch den Leistungserbringer selbst ist eine Straftat.