Friedensgefährdende Beziehungen - §100 StGB
- Martin Döhring

- 2. März 2020
- 1 Min. Lesezeit
Es ist mir nicht unbemerkt geblieben, dass heute im Kanzleramt ein großer Immigrationsgipfel stattgefunden hat. Die Regierungschefin hat gegen Rassismus und Islamophobie aufgerufen. Schön und gut. Aber: So eine Handlung ist unter Umständen naiv und führt eventuell zu einer verminderten Vigilanz.
Ich habe seit geraumer Zeit öfters dezente Hinweise auf einen möglichen Tatbestand nach §100 Strafgesetzbuch durch die DITIB (islamische Religionsbehörde in Deutschland). Dies eventuell sogar mit Bestandgefährdung unserer Republik nach Absatz 2 dieses Paragrafen.
Die Türkei führt offenbar einen Krieg gegen Syrien und ist militärisch auf syrisches Gebiet eingedrungen. Weiterhin betreibt Erdogan eine Politik, welche Migration als Waffe einsetzt, gegen die EU.
Die DITIB in Deutschland ist natürlich von der Türkei aus gesteuert und wird nur Propaganda für Erdogan machen. Deutsche, die bei der DITIB arbeiten, setzen sich den Verdacht aus, eine Tätigkeit gegen unser Strafgesetzbuch auszuüben.
Im Prinzip müsste die DITIB konsequent vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Eventuelle Erkenntnisse über Straftaten müssten dann den Ermittlungsbehörden zwecks Strafverfolgung übergeben werden.







Ich hatte schon vor Jahren irgendwo in den sozialen Netzwerken einen Text gegen den Koran, also gegen den Islam abgelegt. Ich bleibe bei meiner Islamkritik. Ich wettere nicht gegen Ethnien oder Terroristen. Sondern meine Kritik bezieht sich auf Sure 2 des Koran. Demzufolge Christen Melkkühe für Muslime sind. Das passt wirklich nicht zu unserem Grundgesetz, unserer Verfassung.
Der türkische Einmarsch in Nordsyrien hat bereits zu ethnischen Verschiebungen und Ansiedlung von dschihadistischen Familien geführt. Die Siedlungspläne der Türkei sind nach Meinung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags ein Verstoß gegen das Völkerrecht. Für Deutsche besteht laut Grundgesetz die Pflicht, für die Einhaltung des Völkerrechts einzustehen (Artikel 25 GG).
Herr Erdogan erpresst mit den Migrationswilligen die EU. Die Medien sagen, er will EU-Gelder für Flüchtlinge für seinen klammen Staatshaushalt verwenden.
Letztlich Paragraph 80a StGB „Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression“
Völkerstrafgesetzbuch Paragraph 13 „Angriffskrieg“ oder Artikel 26 Grundgesetz.