Die elektronische Dateneingabe zur Feststellung des Grundsteuerwertes ist per Gesetz verpflichtend (Paragraf 228 Bewertungsgesetz).
Allerdings wurde ein Bürokratiemonster damit in die Welt gesetzt. Ich will hier über einige Aspekte aus meiner Perspektive berichten und über die Unmöglichkeit, der Verpflichtung Nachkommen zu können .
Die Online Eingabe hat einen VorTeil durch Trennung von Wohnfläche und Grundfläche. Im FormularPapier ist Wohnfläche gleich Grundfläche.
Beim digitalen Elster Eintrag Eigenheim in Grundsteuererklärung hat dies so eben bei mir geklappt.
Ich habe das Finanzamt heute gebeten, die Angaben in Papierform einreichen zu dürfen, ein erneuter vorheriger Versuch, die Daten innerhalb von Elster abzuschicken, war gescheitert.
Eine Frage: Warum sollen Bürger sehr kompliziert und schwierig Fragen beantworten, wo doch der Behörde die Daten längst bekannt sind?
Ich möchte jetzt hier an dieser Stelle über meine bislang gescheiterten Versuche in dieser Sache berichten. Involviert wurde ich über eine Bekannte. Ich stehe mitunter in dem Ruf, mich mit EDV oder Wirtschaft oder Finanzen auszukennen und einige trauen mir eine gewisse Kompetenz zu. Ich soll also bei der Feststellung helfen. Grundsätzlich benötigt man zur Eingabe einen PC, einen Computer mit Onlinezugang zum Internet und eine valide Emailadresse. Im Internet gibt es eine Anleitung , wie man sich zu dem ELSTER Zugang für die Eingabe der Daten zur Feststellung der Grundsteuer anmeldet. Das Ganze ist kompliziert, läuft zum Teil über postalischen Briefverkehr und dauert mindestens eine Woche. Hat aber funktioniert. Ist man nun angemeldet, hat man noch lange nicht gewonnen. Zufällig hat Bekannte bereits die Grundbuchauszüge…