Wieso gilt Artikel 16a Grundgesetz "Schutz vor politischer Verfolgung" eigentlich nicht für Deutsche in Deutschland? Also der „Prüffall Verfassungsschutz“ hat mir doch zu denken gegeben. Das interne Gutachten wurde angeblich an die Presse weitergegeben aber nicht an die betreffende Partei. Parteien sind allesamt nicht gemeinnützig, weil sie halt parteilich sind. Der bisherige Präsident des Bundesverfassungsschutzes Dr Maaßen hat gesagt, die SPD sei schuld. Richtig ist, politische Äußerungen von Parlamentariern sind nicht strafbar gemäß §36 StGB und eigentlich herrscht doch auch Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz.
Welche Äußerungen sind schlimm? Etwa die von Herrn Oppermann (ehemaliger Fraktionsführer der SPD), der behauptete, Artikel 1 #Grundgesetz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ würde nicht gelten?
Oder die Äußerung von Frau Käßmann (ehemalige Bischöfin der evangelischen Landeskirche), welche sinngemäß meinte, Biodeutsche Familien seien Nazis, wenn sie sich nicht mit anderen Ethnien mischen?
Angeblich steht in dem Gutachten des VS über die AfD als Anhaltspunkte, wer den Koran kritisiert sei Rassist, wer gegen Immigrationspolitik ist habe ein völkisch-ethnisches Verständnis und wer Deutschland verteidigt, sei Nationalist.
Dies ist linke Diktion, die ich und viele andere natürlich nicht teilen. Es entsteht schon der Verdacht, der #Verfassungsschutz wird instrumentalisiert, um den politischen Gegner zu schaden.
Natürlich schadet der Prüffall VS dem Ansehen der AfD in der Öffentlichkeit und kann Wählerstimmen kosten.
Ich persönlich bekenne mich als Libertin zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und zum deutschen Grundgesetz, und zwar voll und ganz.
Der Verfassungsschutz selbst hat das Parteiprogramm der AfD bei deren Zulassung zu Wahlen überprüft und für verfassungskonform befunden.
Ich selbst sehe Probleme auch bei der deutschen Gerichtsbarkeit, deren Neutralität anscheinend nicht gegeben ist. Siehe Kreuze im Gerichtssaal. Das Kreuz ist nach der christlichen Mythologie Sinnbild für die Vergebung von Schuld – was soll dies in einem Strafprozess? Das ist doch absurd.
Eine Staatskirche ist nach Artikel 140 Grundgesetz (Fortführung von den Aart 136ff der WRV 1919) unzulässig, ebenso die Frage nach einem Bekenntnis.
Und was ist mit Artikel 19 Grundgesetz, welches das Gebot des effektiven Rechtsschutzes ist?
Ist denn der Verfassungsschutz noch verfassungskonform?
Es bestehen Zweifel:
1. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages sagt, die Veröffentlichung des Prüf-Falls Afd war illegitim. Denn natürlich ist damit eine Stigmatisierung einer politischen Partei verbunden.
2. Im Grundgesetz steht wörtlich, Äußerungen von Abgeordneten dürfen nicht dienstlich verfolgt werden. Aber genau diese Äußerungen werden doch als Beleg für den Prüf-Fall genommen. (siehe ge-leaktes Gutachten des V-Schutz)