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die neue Tragödie

  • Autorenbild: Martin Döhring
    Martin Döhring
  • 9. Juni 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Der US-Amerikaner George Floyd ist in den USA aufgrund eines Polizeieinsatzes zu Tode gekommen.

Dr Merkel hat dies bereits als Mord qualifiziert, ich bin mir aber nicht sicher, ob sie die oberste Richterin der USA ist.

In der Folge kam es weltweit zu erheblichen Massenprotesten, Krawallen und Unruhen als Ausdruck von Protest gegen Rassismus.

Die Tragödie betrifft mich insoweit, als ich mich genötigt sehe, einen Schritt zu tun, den ich – wohl überlegt – bislang vermieden habe: Ich distanziere mich von Rassismus. Bislang habe ich mich nicht dafür zuständig gefühlt.

Ich bin Privatperson, kein Jurist und ich bekleide kein Amt.

Es ist im Prinzip eine Selbstverständlichkeit, die Menschenrechte zu wahren und zu verinnerlichen und zu leben. Das darf man doch eigentlich jedem erstmal unterstellen, oder? Deshalb bin ich entsetzt, mich jetzt ausdrücklich von jeder Form von Rassismus zu distanzieren zu müssen. Unter dem Druck der Ereignisse.

Ich bin eigentlich ganz und gar nicht jemand, der es mag, als Moralapostel oder Pharisäer mit dem erhobenen Zeigefinger herum zu laufen. Umso schlimmer.

Natürlich ist es richtig und notwendig, dass es eine Strafverfolgung rassistischer oder rechter Straftaten gibt.

In meinem Umfeld ist mir nie besonderer Rassismus aufgefallen. Es ist mir nicht bekannt, dass es in meiner Umgebung Rassisten oder Neonazis gibt.

Ich wünsche mir und meinen Mitmenschen, dass das Thema Rassismus bald endgültig Geschichte ist.

 
 
 

1 Kommentar


Martin Döhring
Martin Döhring
10. Juni 2020

Der Polizist Derek Chauvin, der bei der Festnahme von George Floyd dessen Tod verursachte, wurde mittlerweile verhaftet. Die Staatsanwaltschaft in den USA hat Anklage erhoben wegen „murder in the second degree“, was bei uns dem Totschlag entspricht. Allerdings sind die Autopsieberichte widersprüchlich.

Bei uns wäre die Staatsanwaltschaft kaum so mutig, einen Polizisten wegen eines Todesfalls Festnahme anzuordnen. Es würde wohl erst eine Dienstsuspendierung erfolgen bis zur Klärung des Todesumstände. Welcher Richter in Deutschland hätte den Mut, Derek Chauvin allein für da Delikt Körperverletzung mit Todesfolge zu verurteilen? Man kann es schließlich auch als einen tragischen Unglücksfall hinstellen, dann würde der Polizist straffrei ausgehen. Die Standardbegründung ist, die Anwendung von Polizeigewalt als hoheitlicher Akt bei der Strafverfolgung ist zulässig.

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