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Die Frucht des verbotenen Baumes...

  • Autorenbild: Martin Döhring
    Martin Döhring
  • 4. Apr. 2019
  • 2 Min. Lesezeit

Ein paar Geschichten geistern noch im meinem Kopf herum, und deshalb möchte ich darüber hier in meinem Blog berichten. Einige Begebenheiten haben mich über Gebühr stark emotional beschäftigt.

Da wäre zum Beispiel die schreckliche Geschichte von der Entführung des Bankierssohn Jakob von #Metzler. Laut Medienberichten hatte M. #Gäfgen den 11jährigen entführt, um ein Lösegeld zu erpressen. Täter und Opfer kannten sich flüchtig. Gefasst werden konnte der Täter, weil er zur Lösegeldübergabe mit dem eigenem, auf ihn zugelassenen Fahrzeug erschienen war. Der Zugriff erfolgte in der Tiefgarage vom Flughafen Frankfurt, der Täter wollte sich mit seiner Freundin nach Florida absetzen. Die Erpressung hatte der Täter vorgenommen, um sich und seiner Freundin mit dem Lösegeld ein luxuriöses Leben finanzieren zu können.

Der Täter hatte zugegeben, das Entführungsopfer umgebracht zu haben. Er hatte wohl Angst, von dem Jungen später identifiziert werden zu können.

Der Täter hat im Gefängnis erfolgreich Jura studiert mit Abschluss. Seinen Namen hat er zwischenzeitlich geändert. Angeblich ist er im Gefängnis wohlhabend geworden. Die genauen Umstände des Todes von Jakob von Metzler sind grausam. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Deshalb ist ein Haftprüfungstermin in weite Ferne gerückt.


Von ein paar Wochen habe ich im Radio zufällig seinen damaligen Strafverteidiger gehört, der aber ein hinreißendes Plädoyer für den deutschen Rechtsstaat gehalten hat. Die Umstände des Verhörs hatte der Täter beklagt und ihm wurde ein Schmerzensgeld von Euro 3000,- zugebilligt. Der damalige Polizeichef, der Folterdrohungen angeordnet hatte, um das Kind zu retten, musste seinen Posten räumen.


Bemerkenswert war die Verteidigung des Täters, er wollte freigesprochen werden, weil das Geständnis aus ihm mit Folterdrohung herausgepresst worden sei und ansonsten hätte man ihm nichts nachweisen können („habeas corpus“). In den USA nennt man dies die „Frucht des verbotenen Baumes“. Gemeint ist, Ermittlungsergebnisse durch unzulässige Methoden sind von der Verwertung ausgeschlossen.

In Deutschland ist diese Argumentation unzureichend, weil die juristische Kausalkette mit dem Strafdelikt beginnt. Den Entschluss zur Entführung und Ermordung des 11jährigen Jungen hatte Gäfgen schließlich selbst gefasst. Die damals 16jährige Freundin des Täters konnte auch unter Folterandrohung kein Täterwissen preisgeben, die Ermittlungen gegen sie wurden eingestellt.

 
 
 

1 Kommentar


Martin Döhring
Martin Döhring
06. Apr. 2019

Ich selbst bin aus der Kirche ausgetreten, damit dieser Blödsinn mit der Vergebung von Schuld ein Ende hat und die Täterkommunion. Ich selbst werde Frau „Merkel“ niemals irgendwas vergeben. Wozu sollte das auch gut sein?

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