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AutorenbildMartin Döhring

Deutsche Bundesbahn Going Public

Diverse Nachrichtenmeldungen zur Deutschen #Bahn haben mich heute Morgen darauf aufmerksam gemacht: Artikel 87e Absatz 3 #Grundgesetz schreibt den Aktienverkauf der Anteile der Deutschen Bahn vor.

Warum wurde dies bis jetzt nicht gemacht? Pöstchenhuberei darf ich vermuten.

Vorgesehen ist nach der Privatisierung der DB, welche bereits vor 25 Jahren erfolgte, der Verkauf der Aktienanteile. Also ist die Zeit für den IPO überfällig.

Mit dem Erlös aus dem Verkauf der Aktienanteile kann die Bahn sicher saniert werden.

Der Auftrag des flächendeckenden Netzes kann dann sichergestellt werden.

Ein Beispiel ist die bereits erfolgreiche Privatisierung der ehemals Deutschen Post und Telekom.

Bislang wurde aber regierungsseitig kommuniziert, der Steuerzahler soll 20 Milliarden Euro zahlen.

Auch soll die DB Tochter Schenker verkauft werden – warum eigentlich?

60% des Umsatzes des DB wird bereits im Ausland generiert.

Warum soll die Bundesregierung eigentlich auch noch Eisenbahnunternehmen spielen? Laut #Gesetz soll die Aktienmehrheit der deutschen #Bundesbahn beim Bund bleiben.

Bereits als Mehrheitsaktionär der ehemaligen HRE Bank hat die Bundesregierung kolossal versagt, zu Lasten des Steuerzahlers und der Volkswirtschaft. Die Bundesregierung hat doch Aufsichtsräte bestallt bei der Bank, haben die nur Sitzungsgelder geschnorrt? Mangelnde Kontrolle führte zu dem Debakel.

Und das Ganze bei einer Skandalumwitterten #Bundesregierung

Beratungsaffären…

Außerdem kann ich mit links-rot-grün nichts anfangen. Ich bin nun ganz und gar kein Sozialist oder Kommunist oder Sozialdemokrat.

Wie sieht es denn aus mit Artikel 16 Grundgesetz? Nach Meinung einiger Volljuristen eignen sich Banken und Medienunternehmen überhaupt für Sozialisierung. Außerdem müsste dann nach Artikel 15 Absatz 3 Grundgesetz eine angemessene Entschädigung erfolgen…

Besser wäre doch, das staatliche Monopol auf Unterhaltung und Nachrichten aufzugeben. Privatisieren. Das Alphabet reicht doch, um noch einen Buchstaben bei Artikel 87 GG anzuhängen.

Warum soll ein Erwerbsloser mit seiner GEZ-Gebühr der ehemaligen Intendantin des MDR für kurze Amtszeit eine Ruhestandsgeld von Euro 17500,- finanzieren, da stimmt doch was nicht.

Und auch die Werbung schafft Einnahmen, und dann werden gegen den Proporz bei privaten Firmen politische Tendenzinhalte eingekauft (Beispiel: Firma Anne Will)

Und wenn es doch nach Artikel 140 Grundgesetz keine Staatskirche geben darf, dann macht doch die Kirchensteuer keinen Sinn, oder? Sollen die Kirchen doch bei ihren Mitgliedern selber Gebühren erheben. Also ich persönlich bin ja Atheist und benötige kein geschlossenes Gedankengebäude wie eine Religion.

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