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Der Wolf ist wieder da

  • Autorenbild: Martin Döhring
    Martin Döhring
  • 9. Apr. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

„Der Wolf heilt den Menschen“ so geht ein altes deutsches Sprichwort. Der #Wolf ( canis lupus) gehört zu den Raubtieren (carnivora) und hat keinen ökologischen Nutzwert. Er unterliegt nicht dem #

Jagdrecht und steht unter Naturschutz und darf deshalb nicht bejagt werden. 1904 war der Wolf, der taxonomisch zur Familie der Hunde (canidae) gehört, in Deutschland komplett ausgerottet. Bekannt ist der Wolf für sein intelligentes Raubverhalten. Seit einigen Jahren gibt es in Deutschland wieder Wölfe. Diese sind aus Südosteuropa eingewandert. Der Bestand beträgt nach Schätzungen etwa 500 Tiere. Tatsächlich entstehen durch freie Wölfe Raubwildschäden. Wölfe reißen Lämmer und können im Hühnerstall ein „surplus killing“ verursachen, d.h. sie töten mehr als sie fressen können.

Die Gefahr für Menschen ist allerdings äußerst gering. Es ist unwahrscheinlich, dass ein Wolf einen Menschen angreift. Wahrscheinlich reicht schon Verscheuchen durch Geschrei oder Herumhampeln.

 
 
 

5 Kommentare


Martin Döhring
Martin Döhring
08. Juli 2025

Hier ist das detaillierte Whitepaper zum „Wolf-Prinzip“, basierend auf der Episode „Der Währungswolf“ aus Ein Wolf für alle Fälle.

Whitepaper: Das „Wolf-Prinzip“

Staatliche Anleihen als verpflichtende Deckung von Stablecoins

Autor: Martin der Wolf (fiktiv), Sonderberater für Finanzsystemische Stabilität

1. Hintergrund und Problemstellung

1.1 Globale Verschuldung

Die weltweiten Staatsverschuldungen haben kritische Niveaus erreicht (2024: über 96 Billionen USD). Gleichzeitig ist das Vertrauen in die dauerhafte Bedienbarkeit staatlicher Anleihen rückläufig, vor allem bei langfristigen Laufzeiten.

1.2 Krise des Geldsystems

In einer Ära von Inflation, digitalen Währungen und wachsendem Misstrauen gegenüber „Fiat Money“ flüchten viele Akteure in sogenannte Stablecoins (z. B. USDT, USDC, EURC), welche oft durch Bankeinlagen oder US-Staatsanleihen gedeckt sind. Diese Deckung ist allerdings privatwirtschaftlich organisiert und keiner einheitlichen Regulierung unterworfen.

2. Ziel…

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Martin Döhring
Martin Döhring
24. Feb. 2025

Seht, da ist der Wolf Gottes, der da eintreibt die Schulden der Welt!

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Martin Döhring
Martin Döhring
09. Mai 2019

Der #Wolf darf nach EU Recht nicht bejagt werden. EU Recht ist gültig gemäß Artikel 23 Grundgesetz in Deutschland. Die absichtliche vorsätzliche Tötung eines Wolfs kann mit Freiheitsentzug von bis zu 5 Jahren geahndet werden. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz droht ein Bußgeld von bis zu Euro 50.000,-. Der NABU sagt, „Rotkäppchen lügt!“. Der letzte Fall in Deutschland, als ein Wolf ein Kind gebissen hat, war 1977 in Delmenhorst. In Sachsen unterliegt der Wolf dem #Jagdrecht, hat aber ganzjährige Schonzeit. 50 Wölfe werden pro Jahr in Deutschland bei Verkehrsunfällen getötet. 2000 gab es zuerst Welpen von freilebenden Wölfen in Deutschland.

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Martin Döhring
Martin Döhring
24. Apr. 2019

Der #Wolf hat keinen ökologischen Nutzwert. Richtig ist, #Wölfe können Hühnerställe überfallen und Schafherden. Es ist strittig, ob der Wolf Menschen gefährden kann.

Bislang wird geraten, Wölfe in Notsituationen zu verscheuchen, etwa durch Gestikulieren oder Schreien.

Die Jagd auf den Wolf ist unzulässig. Der Wolf steht unter Naturschutz.

Allerdings können – analog zu den Fällen gewesener „Problembären“ – Behörden in Gefährdungssituationen einzelne Wölfe zum Abschuss freigeben.

Momentan scheint sogar der politische Wille erkennbar, den Bestand der Wolfspopulation in Deutschland zu erhöhen.

Der Wolf war hier lange Zeit ausgerottet, durch Polen und Südosteuropa ist er wieder eingewandert.

Die Bestandszahlen in den neuen Bundesländern und in Bayern sind deutlich höher als im Westen.

Es erscheint nicht sinnvoll, den Wolf in die alten…

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Martin Döhring
Martin Döhring
12. Apr. 2019

#Multilateralismus – ist das so was wie totales laisser-faire?

Also wer nach allen Seiten offen ist, ist wohl nicht ganz dicht. Abgrenzungen sind erforderlich.

Zum Beispiel gegen #Spionage. In Deutschland dürfen nur Mitarbeiter deutscher Geheimdienste geheimdienstlich tätig sein. Die drei deutschen Geheimdienste sind: 1. Der militärische Abschirmdienst MAD 2. Der Bundesnachrichtendienst BND (zuständig für die Auslandsaufklärung) 3. Der Verfassungsschutz (gegen Terror und politische Kriminalität inländisch).

Alles andere ist ein #Delikt nach §99 StGB. Der Paragraph 99 des Strafgesetzbuches stellt geheimdienstliche Tätigkeit in Deutschland für fremde Mächte unter Strafe. Diese fremde ausländische Spionage ist also in Deutschland verboten.

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