Besatzungsrecht? - Artikel 120 Grundgesetz : „...Der Bund trägt die Besatzungskosten...“
Es gibt ernstzunehmende Hinweise, dass das #Besatzungsrecht immer noch in Deutschland in Kraft ist, oder zu mindestens Teile davon. Auch spricht die millitärische Präsenz von Briten und Amerikanern in Deutschland, sowie Zahlungen an diese, dafür. Offiziell ist mindestens Kontrollgesetz 35 des Besatzungsrechts in Kraft. Also gibt es ein Besatzungsrecht der Alliierten über Deutschland.
Auch ist anzunehmen, dass das deutsche #Grundgesetz nicht mehr in Kraft ist. Dies durch unsachgemäße Anwendung von Artikel 23 Grundgesetz, welches deutsche Hoheitsrechte an die EU weiterdelegiert hat.
Artikel 146 Grundgesetz beschränkte die Gültigkeit des Grundgesetzes bis zur Souveränität Deutschlands, nach konventioneller Lesart.
Bei fehlender Verfassung, wie sie das Grundgesetz konstatierte, macht eigentlich das Bundesverfassungsgericht keinen Sinn.
Weiterhin konstatierte das Bundesverfassungsgericht vor Jahren „Das Besatzungsrecht überlagert das Grundgesetz“.
Der „2plus4 Vertrag“ ist unter Umständen ungültig, weil nur die Siegermächte ihn per gültiger Unterschrift ratifiziert haben. Allerdings ist damit die Rückgabe deutscher Gebiete an Deutschland, wie z.B. Königsberg, nicht endgültig geklärt. Die deutschen Unterschriften unter dem „2+4 Vertrag“ sind nur fraglich gültig, mangels Souveränität. Im Übrigen darf keine Deutsche Regierung auf deutsche Gebiete verzichten, dies würde das Völkerrecht verletzen und wäre nach STGB eine Straftat.
Unter Umständen gilt für uns die #Verfassung der sogenannten Weimarer Republik bis 1933. Auch wenn die Rechtspraxis im Alltag sowie die Mediendarstellung eine andere ist.
Das Deutsche Reich bis 1918 ist untergangen, spätestens durch Abdankung Kaiser Wilhelms II. Deutschland als völkerrechtliches Subjekt ist übrig geblieben.
Die TRIZONE hat ein Besatzungsrecht ab 1947 gültig für Deutschland verabschiedet. Das Besatzungsrecht ist ein umfangreicher Katalog von Vorgaben für #Deutschland und deutsche Behörden. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Ausführungen von Zinn, dem ehemaligen hessischen Justizminister in der NJW 1951. Gesetze von 1993 bis 1945 sind ungültig und dürfen nicht einfach neu aufgelegt werden.
Sicher ist, die Bundesregierung ist nicht in der Rechtsfolge des sogenannten Dritten Reiches. Weiterhin sind Beschlüsse der Bundesregierung fraglich, wegen mangelnder Souveränität, welche eine allgemeine Rechtsgeschäftsfähigkeit negiert. Auch das Wahlgesetz und seine Folgen sind gerichtlich erfolgreich angezweifelt worden.
Mir fehlt ein irgendwie gearteter Beleg, Beweis oder Aussage , etwa der Siegermächte, dass das Besatzungsrecht beendet ist. Ansonsten muss ich davon ausgehen, dass das Besatzungsrecht weiterhin in Kraft ist. Wahrscheinlich ist die Kapitulationserklärung Deutschlands von Mai 1945 gültig bis zum Abschluss von Friedensverträgen mit den Siegermächten.
Auch der Bundestagsabgeordnete Gysi erklärte dies so öffentlich.
Ein möglicher Ausweg wäre, die Deutschen erklären sich als Volk souverän und geben sich eine Verfassung. Oder die Siegermächte erklären Deutschland oder die Deutsche Regierung für souverän.
Herr #Seehofer sagte im Rahmen der Asylkrise der Rechtsstaat sei aufgehoben und wörtlich „es gilt kein Gesetz“. Diese Äußerungen sind in Zusammenhang zu sehen, mit mehreren Rechtskatalogen (Normen, Gesetze, Bestimmungen), die je nach Gusto von einigen Politikern gerne herangezogen werden: Es gibt nicht nur das Recht auf Asyl gemäß Artikel 16a GG, sondern auch ein EU-Asylrecht, ein Asylgesetz und ein Aufenthaltsgesetz; dazu wird dann notfalls gerne auch noch der „Hammer“ Genfer Konvention ausgepackt.
Durch Art 23 GG (falls GG überhaupt gültig), wird Deutschland durch die EU Kommission regiert. Die EU Kommission ist nicht demokratisch legitimiert und regiert durch Erlass. Nicht das EU Parlament, sondern die EU Kommission regiert die EU. Dies im krassen Gegensatz zu Art 20 GG (falls GG überhaupt gültig). Im Prinzip ist die deutsche Regierung (Kommune, Land, Bund) eine Täuschung, falls man dieser Argumentation folgt.
Gemäß dem Besatzungsrecht darf nicht behauptet werden, Hitler sei legal gewählt worden, also legal an die Macht gekommen (Entnazifizierung gemäß Artikel 139 GG)
Zuerst in den Beschlüssen der Trizone Rastatt etwa 1947. Die Beschlüsse der Trizone hat sich der Hohe Alliierte Kontrollrat zu eigen gemacht und fortgeführt, respektive erweitert.
Habe ich mir im letzten Jahr zuletzt durchgelesen. Die Fortführung des Besatzungsrechts erfolgt u.A. durch Artikel 139 Grundgesetz. Ein Besatzungsrechtbereinigungsgesetz wurde vor Jahren erlassen, allerdings mit fraglicher Relevanz, wenn Besatzungsrecht deutsches Recht überlagert.
Artikel 139 Grundgesetz wurde vor etwa 3 Jahren heimlich still und leise geändert.
Wobei allerdings die Gültigkeit der Wahlen vom #Bundesverfassungsgericht angezweifelt wurden, so dass fraglich ist, ob die Regierenden bei uns überhaupt legitim an der Macht sind. Ist dies nicht der Fall, sind eigentlich dann auch deren Gesetzgaben nichtig. Art 125 GG teilt Deutschland in Besatzungszonen auf .
Ich habe nicht den Sachverhalt der Wahl Hitlers angezweifelt, sondern nur freundlich und vorsichtig darauf hingewiesen, dass wir laut Besatzungsrecht gehalten sind, eine andere Version vorzutragen.
Ich habe – wie viele andere auch – in mehreren Beiträgen aufgezeigt, wie die Umsetzung Artikel 146 Grundgesetz aussehen könnte: Verfassungsgabe für Deutschland.
Leider gibt es von einigen GROKO-Spitzen Äußerungen, die belegen (Medienbericht SPIEGEL 2012), sie wollen Deutschland abschaffen (z.B. Herr Seehofer). Laut Grundgesetz (Art. 21 GG) bieten diese Äußerungen Grundlage für ein Parteiverbotsverfahren gegen Union und SPD, wg. „Bestandsgefährdung Deutschland“.
Martin Döhring
��C
Eine effektive Bereinigung des deutschen Grundgesetzes um Unklarheiten zu beseitigen hätte etwas für sich…
Das Bundesverfassungsgericht urteilte bereits in den 80er Jahren sehr feinsinnig, das "Besatzungsrecht" sei oberhalb der deutschen Rechtsstaatlichkeit angesiedelt.
Grundsätzlich ist die Bundesrepublik Deutschland spätestens seit dem 2+4-Vertrag ein souveräner Staat.
Am 30.November 2007 trat das Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts in Kraft. Die eingetretenen Rechtsfolgen durch das Besatzungsrecht bleiben allerdings dadurch unberührt.
Eine Ausnahme wurde explizit genannt, nicht betroffen von der Bereinigung ist das Kontrollratsgesetz Nr.35.
Bemängeln kann man weiterhin den mangelnden Eifer etlicher Legislaturperioden, das Grundgesetz in dieser Hinsicht zu pflegen.
Im Prinzip könnte man auch auf den letzten Artikel des Grundgesetzes verzichten, weil überflüssig.
Artikel 139 Grundgesetz schließt weiterhin Vorgaben des gewesenen Besatzungsrechts von der Bereinigung dauerhaft aus, sprich sie gelten weiterhin, wenn gleich mangels entsprechender Gesetze Deutsche Gerichte aufgrund dieses Artikels keine direkte Rechtsprechung ausüben können. Deutsche Gerichte können nur aufgrund deutscher Gesetze Recht sprechen.
Arikel 130 Grundgesetz sieht eine französische Besatzungszone in Deutschland vor. Das Bundesministerium des Inneren informiert auf einer öffentlichen Internetseite darüber, dass es tatsächlich möglich ist, Deutschland eine neue Verfassung gemäß Artikel 146 Grundgesetz zu geben.
Aber: Ein solches Unterfangen bedarf eines Gesetzes nach Artikel 79 Grundgesetz Absatz 1.
Der Bundestag müsste also ein solches Gesetz verabschieden mit 2/3 Mehrheit der Stimmen, es müsste dann durch den Bundesrat, ebenfalls mit 2/3 Mehrheit der Stimmen, gehen und zum Schluss vom Bundespräsidenten abgesegnet werden.
Für ein solches Unternehmen hat zudem Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz enge Grenzen gesetzt: Förderalismus mit Gliederung in Bundesländer ist unveränderlich, Gewaltenteilung sowie Wesen und Inhalt von Artikel 1-20 Grundgesetz ebenso.
Es wäre wahrscheinlich an der Zeit, diejenigen Artikel im Grundgesetz zu bereinigen, in denen noch der Begriff „Besatzung“ auftaucht.
Das Grundrecht weist einzelne Bundesländer, wie z.B. Baden-Württemberg, einer Besatzungsmacht zu.
Offiziell heißt es dazu „diese Gesetze entfalten keine Wirkungen mehr“.
Wenn dem so ist, was ich schwer hoffe, dann wird es aber allerhöchste Zeit, diese Gesetze umzuschreiben.
Dies ist nicht unmöglich, selbst Artikel 139 Grundgesetz wurde vor etwa 4 Jahren entsprechend geändert.