bedenkliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- Martin Döhring

- 22. Juni 2020
- 1 Min. Lesezeit
Der Tönnies Skandal legt riesige Probleme offen. Bei der Fleisch Firma Tönnies sind plötzlich über 1000 Corona Infektionen aufgetreten. Viele Berichte in den Medien in dieser Woche darüber.
Für die Handhabung vor Ort sind lokale Behörden zuständig. Der Ministerpräsident Laschet deutete an, Fremdarbeiter haben die Infektion eingeschleppt.
Deutschland hat ein strenges Infektionsschutzgesetz, §6 IFG sagt beispielsweise, selbst Infektionen mit Masern oder Windpocken müssen namentlich, also nicht anonym an das Gesundheitsamt gemeldet werden.
Auch in der Vergangenheit vor Corona haben Gesundheitsamt und Ordnungsamt respektive Gewerbeaufsicht Betriebe, Schulen und Freibäder geschlossen, z.B. mit Hinweis auf Keimbelastung und Infektionsgefahr.
Natürlich sind Arbeitgeber gehalten, auf Hygienevorschriften zu achten und dafür zu sorgen, dass diese in den Betrieben eingehalten und umgesetzt werden.
Aber: Bereits im letzten Jahr bin ich zufällig auf §43 Infektionsschutzgesetz gestoßen. Dieser ordnet für alle Beschäftigte im Zusammenhang mit Lebensmitteln an, diese müssen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Gesundheitsamt vor Dienstantritt haben.
In der konkreten Praxis erhält man diese Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht durch eine körperliche oder Labor Untersuchung beim Gesundheitsamt, wie früher üblich. Heutzutage meldet man sich für eine Stunde online zu einer Belehrung an. Klingt unglaublich, ist aber so. Das Gesundheitsamt hat einmal die Woche mittags eine Stunde eine Online Belehrung, kostet Euro 20. Es wird nicht das Wissen oder die Aufklärung getestet. Deutschkenntnisse werden nicht getestet, doch durch die Teilnahme bekommt man diese Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Was soll dieser Mumpitz? Die Aufklärung nützt allenfalls Personen, die Deutsch sprechen oder lesen können.







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