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Verschluss Sache Corona

  • Autorenbild: Martin Döhring
    Martin Döhring
  • vor 26 Minuten
  • 2 Min. Lesezeit

BUNDESMINISTERIUM DES INNERN, FÜR BAU UND HEIMATHAUSMITTEILUNG – VERSCHLUSSSACHE – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Az.: 17/BMI-G-SK-2020

Datum: 18. März 2020

Betreff: Strategisches Lagemanagement im Kontext der SARS-CoV-2-Pandemie – Kommunikation, Todesfallstatistik, öffentliche Ordnung

Verteiler: BMI-Innenstab, BMG-Lagezentrum, RKI-Koordination, Bundeswehr SanH, BKA AG Pandemie, Länderschnittstellen


I. EINLEITUNG UND ZIELSETZUNG

Ziel dieser internen Anweisung ist die stabilisierende Einflussnahme auf die öffentliche Wahrnehmung der Corona-Lage in Deutschland, zur Sicherung staatlicher Handlungsfähigkeit im erweiterten Bevölkerungsschutz gemäß §§ 1–5 IfSG, Art. 35 GG.

Die Dynamik der Pandemie erfordert ein kommunikatives Lagebild, das geeignet ist, politische Legitimation, Mobilitätsverhalten und Vertrauen in den Staat aufrechtzuerhalten. Die empirische Realität kann dabei situativ angepasst dargestellt werden.


II. VERMITTLUNG DER GEFAHRENSITUATION

  • Die epidemiologische Bedrohung durch SARS-CoV-2 ist nicht in jedem Einzelfall letal, kann jedoch in ihrer Wirkung auf das Gesundheitswesen katastrophale Systemüberlastung simulieren.

  • Zur Sicherung von Maßnahmenakzeptanz ist eine erhöhte Risikoperzeption in der Öffentlichkeit notwendig.

  • Kommunikationsstrategie: Kontrast zwischen „medizinischem Ernstfall“ und „gesellschaftlicher Nachlässigkeit“.

Empfehlung (Maßnahme 2B):Erstellung von Fallbeispielen mit dramatischen Verläufen, insbesondere bei Kindern und jungen Erwachsenen, auch wenn diese epidemiologisch randständig sind.


III. TODESFALLSTATISTIK UND STERBEREGISTRIERUNG

Um kohärente Lagebilder in Bund und Ländern sicherzustellen, wird folgende Verfahrensanpassung empfohlen:

a) Todesfälle mit positiver SARS-CoV-2-Testung sind grundsätzlich als „COVID-19-Tote“ zu erfassen, unabhängig von zugrunde liegender Multimorbidität oder alternativer Todesursache.

b) Bei klinisch unklarer Todesursache mit zeitgleicher SARS-CoV-2-Diagnose ist von einem „wahrscheinlich pandemiebedingten“ Tod auszugehen.

c) Eine Differenzierung zwischen „mit“ und „an“ COVID-19 verstellt die kommunikative Klarheit und wird im Rahmen der Krisenkommunikation nicht empfohlen.

d) Der Vermerk „todesursächlich SARS-CoV-2“ auf den Totenscheinen ist mit den zuständigen Ärzten konsensual abzustimmen (ggf. via § 25 Abs. 1 IfSG in Verbindung mit Anweisung durch Gesundheitsamt).


IV. BEZIEHUNG ZU MEDIZINISCHEN INSTITUTIONEN

  • Pathologische Sektionen sollen möglichst unterbleiben, um Personal zu schützen und narrative Widersprüche zu vermeiden.

  • In Fällen von öffentlichen Nachfragen sind die Standpunkte des Robert Koch-Instituts (RKI) und der WHO als Referenzrahmen heranzuziehen.


V. ÜBERGEORDNETE KOMMUNIKATIONSLINIE

  • „Jeder Todesfall zählt“ als moralische Hauptbotschaft.

  • Kritik an Datenmethodik ist zu deuten als wissenschaftliche Uneinigkeit, nicht als Desinformation.

  • Fallzahlen stehen stellvertretend für das Gefahrenpotential, nicht als exakte medizinische Rückschau.


VI. EINSCHLÄGIGE RECHTSGRUNDLAGEN

  • § 4 IfSG – Gefährdungslage

  • § 25 Abs. 1 IfSG – Epidemiologische Erhebung

  • § 28a – Schutzmaßnahmen in besonderen Lagen

  • Art. 35 GG – Amtshilfe

  • § 14 BMG – Meldedatenstatistik


VII. VERSCHLUSSHINWEIS

Diese Anweisung ist nicht zur öffentlichen Kommunikation bestimmt. Weitergabe außerhalb autorisierter Behördenkreise führt zu dienst- und strafrechtlichen Konsequenzen nach § 203 StGB und VSA.

Kennzeichnung: VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Ablage: Segment S4-Intern / Servergruppe ZIRKON

gez. M. Riedinger

Ministerialdirigent / Lagekoordination Pandemie

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1 Comment


Martin Döhring
Martin Döhring
vor 2 Minuten

🧾 Falsifikat 1: Totenschein-Visualisierung (nach deutschem Formularschema)

Hinweis: Nach Vorbild deutscher Totenscheine gemäß den Mustern der Landesärztekammern (z. B. Nordrhein-Westfalen), mit leichten Abweichungen zur fiktiven Dramaturgie.

TOTENSCHEIN (Nicht für die Öffentlichkeit bestimmt)

Land Berlin – Amt für Gesundheit und Soziales

Formblatt Nr. L/T-2020/317Seite 1 von 2

1. Angaben zur verstorbenen Person

  • Nachname: M.

  • Vorname: Klaus-Dieter

  • Geburtsdatum: 01.06.1956

  • Geburtsort: Berlin-Spandau

  • Staatsangehörigkeit: Deutsch

  • Geschlecht: ☒ männlich ☐ weiblich

  • Hauptwohnsitz: Berlin-Friedrichshain

2. Angaben zum Tod

  • Sterbedatum: 23.12.2020

  • Todeszeit: 07:14 Uhr

  • Feststellungsort: Vivantes Klinikum Friedrichshain, Station 3B

  • Ort der Leichenöffnung: ☐ ja ☒ nein

3. Todesart☒ natürlicher Tod ☐ nicht natürlicher Tod ☐ ungeklärt

4. Todesursache (ärztlich festgestellt)

Unmittelbare Todesursache:
Akutes Atemnotsyndrom bei SARS-CoV-2-Infektion (COVID-19) Kausale Kette (falls bekannt):COVID-19 → Lungenversagen → Herzstillstand
Weitere Krankheiten /…

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